Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/9530 · S. 49
Zu Artikel 3 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen an der Inhaltsübersicht reflektieren die im Übrigen vorgenommenen Änderungen. Drucksache 18/9530 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Der bisherige Wortlaut von § 2 Absatz 3 Nummer 27 stellt für die Definition einer grenzüberschreitenden Gruppe auf den Sitz der gruppenangehörigen Unternehmen „in mehr als einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums“ ab. Dies wird enger gefasst und auf die Europäische Union beschränkt, da die Bankenabwicklungsrichtlinie der- zeit nicht für die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb der Europäischen Union gilt. Zu Buchstabe b Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz verwendet an verschiedenen Stellen den Terminus „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nachgelagerten Führungsebene“. Der Begriff wird unter Verweis auf den Begriff der „Ge- schäftsleitung“ nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verord- nung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) definiert. Diese verweist ihrerseits auf Artikel 3 Absatz 1 Nummer 9 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichti- gung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (CRD IV). Danach handelt es sich bei der Geschäftsleitung um die natürlichen Personen, die in einem Institut Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen und für das Tagesgeschäft des Instituts verantw
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.747 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9530, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 171.922–194.669 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8930a39714341fd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP