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Artikel 2 · BT-Drs. 18/9528 · S. 33
Zu Artikel 2 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV)
Zu Artikel 2 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird im Wege der Rechtsbereinigung aufgehoben. Sie ist bei einer kurzen und einfach ge- gliederten Verordnung wie der BPflV nicht erforderlich. Wird künftig der Inhalt dieser Verordnung verändert, bedarf es keiner Anpassung der Inhaltsübersicht mehr. Zu Nummer 2 (§ 1) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung im häuslichen Umfeld (§ 39 SGB V). Geregelt wird, dass auch die von dieser Behandlungsform umfassten Leis- tungen nach den Regelungen des Krankenhausfinanzierungsrechts vergütet werden. Zu Nummer 3 (§ 2) Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2. Zu Nummer 4 (§ 3) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Änderung der Überschrift, die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Rahmen- bedingungen für das neue Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen steht. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Mit der Verlängerung der Optionsphase um ein Jahr verlängert sich auch die Gesamtdauer der budgetneutralen Phase um ein Jahr. Drucksache 18/9528 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Doppelbuchstabe bb Die Optionsphase wird auch noch auf das Jahr 2017 erstreckt und damit um ein weiteres Jahr verlängert (vgl. dazu Begründung zu § 17d Absatz 4 KHG-E). Zu Doppelbuchstabe cc Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang mit der Verlängerung der Optionsphase um ein Jahr und damit der Verschiebung der verbindlichen Anwendung des Psych-Entgeltsystems erst ab dem Jahr 2018. Zu Doppelbuchstabe dd Wie bisher wird gewährleistet, dass für die Dauer der budgetneutralen Phase vorzulegende Nachweise
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 48.364 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9528, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.071–158.435 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f3c34fde48affc87….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP