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Artikel 2 · BT-Drs. 18/9528 · S. 33

Zu Artikel 2 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV)

Zu Artikel 2 (Änderung der Bundespflegesatzverordnung – BPflV)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird im Wege der Rechtsbereinigung aufgehoben. Sie ist bei einer kurzen und einfach ge-
gliederten Verordnung wie der BPflV nicht erforderlich. Wird künftig der Inhalt dieser Verordnung verändert,
bedarf es keiner Anpassung der Inhaltsübersicht mehr.

Zu Nummer 2 (§ 1)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung
im häuslichen Umfeld (§ 39 SGB V). Geregelt wird, dass auch die von dieser Behandlungsform umfassten Leis-
tungen nach den Regelungen des Krankenhausfinanzierungsrechts vergütet werden.

Zu Nummer 3 (§ 2)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2.

Zu Nummer 4 (§ 3)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Änderung der Überschrift, die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Rahmen-
bedingungen für das neue Entgeltsystem für Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen
steht.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Mit der Verlängerung der Optionsphase um ein Jahr verlängert sich auch die Gesamtdauer der budgetneutralen
Phase um ein Jahr.
Drucksache 18/9528                                  – 34 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Doppelbuchstabe bb
Die Optionsphase wird auch noch auf das Jahr 2017 erstreckt und damit um ein weiteres Jahr verlängert (vgl.
dazu Begründung zu § 17d Absatz 4 KHG-E).

Zu Doppelbuchstabe cc
Es handelt sich um eine Folgeänderung im Zusammenhang mit der Verlängerung der Optionsphase um ein Jahr
und damit der Verschiebung der verbindlichen Anwendung des Psych-Entgeltsystems erst ab dem Jahr 2018.

Zu Doppelbuchstabe dd
Wie bisher wird gewährleistet, dass für die Dauer der budgetneutralen Phase vorzulegende Nachweise

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 48.364 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9528, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 110.071–158.435 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f3c34fde48affc87….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP