Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9523 · S. 67
Zu Artikel 1:
Zu Artikel 1: Änderung des Bedarfsplans Durch Artikel 1 erhält der Bedarfsplan nach § 1 Fernstraßenausbaugesetz seine neue Fassung, in- dem die Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Fernstraßenstraßenausbaugesetz, wie aus der Anlage zu diesem Gesetz ersichtlich, gefasst wird. Der Bedarfsplan enthält die Bauvorhaben, für die die nach § 4 Fernstraßenausbaugesetz vorgenommene Überprüfung nach dem gegenwärtigen Erkenntnis- stand einen Bedarf ergeben hat. Mit den Festsetzungen des Bedarfsplans wird der verkehrliche Be- darf für die bezeichneten Verkehrsverbindungen festgestellt. Die Realisierung der darin bezeichne- ten Projekte hängt von der weiteren Detailplanung der Vorhaben in den Linienbestimmungsverfah- ren nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und den Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff. FStrG ab. Der Bedarfsplan enthält insofern keine Festsetzungen bezüglich der in diesen Verfah- ren festzulegenden Trassenführung. Der Neu- und Ausbau nach dem Bedarfsplan erfolgt gemäß § 2 Fernstraßenausbaugesetz nach Stu- fen, die im Bedarfsplan unterschieden werden. Für die neuen Vorhaben gibt es im BVWP 2030 die Dringlichkeitsstufen Vordringlicher Bedarf (VB) mit der zusätzlichen Ausweisung einer Engpass- beseitigung (VB-E) sowie Weiterer Bedarf (WB) und Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*). Es ist vorgesehen, die Vorhaben des VB/VB-E im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umzusetzen oder zu beginnen. Für Vorhaben des WB werden hingegen voraussichtlich erst nach 2030 Investitionsmittel zur Verfügung stehen. Die Kriterien der Einstufung in die Dringlichkeitska- tegorien werden im Folgenden erläutert. 1. Laufende und fest disponierte Projekte sowie Vordringlicher Bedarf (VB) Wichtigstes Kriterium für die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorie VB ist da
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.892 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/9523, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 137.850–145.742 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.78) +D1D2D3 · Prüfwert 3b79a5f495ad516f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP