Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/9522 · S. 320
Zu Artikel 3 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung aufgrund der Neufassung des § 28a. Zu Nummer 2 (§ 28) Bei der Aufhebung von § 28 Absatz 1 Nummer 3 SGB I handelt es sich um eine Folgeänderung durch Herauslö- sung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII und deren Überführung in das SGB IX als dessen Teil 2. Zu Nummer 3 (§ 28a) Es handelt sich um eine Folgeänderung durch Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe im SGB XII. Absatz 2 trägt Artikel 84 des Grundgesetzes in Artikel 84 Rechnung, wonach keine Festlegung der Träger der Eingliederungshilfe auf Länderebene durch den Bund erfolgen darf. Zu Nummer 4 (§ 29) Es handelt sich um Folgeänderungen auf Grund des neuen „Kapitels Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ sowie der Neustrukturierung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Teil 1 des SGB IX. Zu Nummer 5 (§ 35) Folgeänderung aus dem Wegfall der bisherigen §§ 22-25 SGB IX (gemeinsame Servicestellen).
BT-Drs. 18/9522 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/9522, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.226.949–1.227.948 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee8cd754798b5026….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP