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Artikel 3 · BT-Drs. 18/9522 · S. 320

Zu Artikel 3 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung aufgrund der Neufassung des § 28a.

Zu Nummer 2 (§ 28)
Bei der Aufhebung von § 28 Absatz 1 Nummer 3 SGB I handelt es sich um eine Folgeänderung durch Herauslö-
sung der Eingliederungshilfe aus dem SGB XII und deren Überführung in das SGB IX als dessen Teil 2.

Zu Nummer 3 (§ 28a)
Es handelt sich um eine Folgeänderung durch Herauslösen der Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe
im SGB XII.
Absatz 2 trägt Artikel 84 des Grundgesetzes in Artikel 84 Rechnung, wonach keine Festlegung der Träger der
Eingliederungshilfe auf Länderebene durch den Bund erfolgen darf.

Zu Nummer 4 (§ 29)
Es handelt sich um Folgeänderungen auf Grund des neuen „Kapitels Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ sowie
der Neustrukturierung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe in Teil 1 des SGB IX.

Zu Nummer 5 (§ 35)
Folgeänderung aus dem Wegfall der bisherigen §§ 22-25 SGB IX (gemeinsame Servicestellen).

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Herkunft

BT-Drs. 18/9522, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.226.949–1.227.948 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ee8cd754798b5026….

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