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Artikel 8 · BT-Drs. 18/9521 · S. 216

Zu Artikel 8 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz)

Zu Artikel 8 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz)
Zu Nummer 1 (§ 1 EGRDG-E)
Im Zuge der mit § 14a RDG-E vorgesehenen Einführung der Möglichkeit der Bestellung eines Abwicklers für die
Praxis eines Rentenberaters soll diese Möglichkeit durch § 1 Absatz 6 EGRDG-E auch für die Praxen von solchen
registrierten Erlaubnisinhabern eingeführt werden, die nach § 3 Absatz 2 EGRDG zur gerichtlichen Vertretung
oder zum Auftreten in der Verhandlung befugt sind. Denn da auch diese in gerichtlichen Verfahren tätig sind,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 217 –                          Drucksache 18/9521


gelten für sie dieselben Erwägungen wie für die Rentenberater. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Be-
gründung zu § 14a RDG-E verwiesen.

Zu Nummer 2 (§ 4 EGRDG-E)
§ 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch
Rechtsverordnung für bestimmte Fälle Höchstsätze für die Erstattung der Kosten festzulegen, die ein Gläubiger
bei Beauftragung eines Inkassodienstleisters (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG) als Schadensersatz von sei-
nem Schuldner ersetzt verlangen kann. Die Verordnungsermächtigung ergänzt die ebenfalls mit dem Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 getroffene Regelung, dass Inkassokosten von Inkassodienst-
leistern für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, nur bis zur
Höhe der einem Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zustehenden
Vergütung erstattungsfähig sind (§ 4 Absatz 5 Satz 1 EGRDG). Diese Verweisung auf das anwaltliche Vergü-
tungsrecht führt zu einer Gleichbehandlung der Kostenerstattung bei anwaltlichem und nichtanwaltlichem In-
kas

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.036 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9521, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 849.485–853.521 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9512c47945f35868….

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