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Artikel 7 · BT-Drs. 18/9521 · S. 216

Zu Artikel 7 (Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung)

Zu Artikel 7 (Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 1 RDV)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 10 Absatz 1 Satz 2 RDG-E, mit der die dem § 1 RDV
zugrundeliegende Verordnungsermächtigung aufgehoben wird. Folglich ist auch § 1 RDV aufzuheben.

Zu Nummer 2 (§ 2 RDV-E)
Die Änderung des § 2 Absatz 2 Satz 1 RDV in der Entwiurfsfassung (RDV-E) durch den Buchstaben a ist eine
Folgeänderung zur Verschiebung des Inhalts des bisherigen § 12 Absatz 3 Satz 3 RDG in den neuen Satz 4 des
§ 12 Absatz 3 RDG-E durch Artikel 6 Nummer 5.
Bei der Änderung des § 2 Absatz 4 RDV-E durch den Buchstaben b handelt es sich um eine Folgeänderung zu
den Änderungen des § 10 Absatz 1 Satz 2 RDG-E durch Artikel 6 Nummer 3 und des Wegfalls des § 1 RDV
durch Artikel 7 Nummer 1. Da die bei der Beratung im ausländischen Recht genehmigungsfähigen Teilbereiche
zukünftig nicht mehr auf die Beratung im gewerblichen Rechtsschutz und im Steuerecht beschränkt sind, muss in
§ 2 Absatz 4 RDV-E die bisherige Beschränkung der Norm auf Patentanwälte und Steuerberater durch eine all-
gemeinere Formulierung ersetzt werden.

Zu Nummer 3 (§ 3 RDV-E)
Zu Buchstabe a
Die Änderung in § 3 Absatz 2 Satz 1 RDV-E erfolgt aus denselben Gründen wie diejenige in § 2 Absatz 4 RDV-
E (Artikel 7 Nummer 2).

Zu Buchstabe b
Die Änderung bei der Inbezugnahme des § 12 Absatz 3 RDG-E in § 3 Absatz 3 RDV-E ist wiederum eine Folge-
änderung zur Verschiebung des Inhalts des dortigen bisherigen Satzes 3 in den neuen Satz 4 durch Artikel 6 Num-
mer 5.
Die Streichung des Wortes „zusätzlich“ in § 3 Absatz 3 RDV-E erfolgt, weil dieses Wort eine unzutreffende Aus-
legung der Vorschrift nahelegt. Denn es suggeriert, dass der (sechsmonatige) Anpassungslehrgang nach § 12 Ab-
satz 3 Satz 3 RDG (zukünftig § 12 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9521, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 846.861–849.485 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9512c47945f35868….

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