Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/9521 · S. 216
Zu Artikel 7 (Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung)
Zu Artikel 7 (Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung) Zu Nummer 1 (§ 1 RDV) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung des § 10 Absatz 1 Satz 2 RDG-E, mit der die dem § 1 RDV zugrundeliegende Verordnungsermächtigung aufgehoben wird. Folglich ist auch § 1 RDV aufzuheben. Zu Nummer 2 (§ 2 RDV-E) Die Änderung des § 2 Absatz 2 Satz 1 RDV in der Entwiurfsfassung (RDV-E) durch den Buchstaben a ist eine Folgeänderung zur Verschiebung des Inhalts des bisherigen § 12 Absatz 3 Satz 3 RDG in den neuen Satz 4 des § 12 Absatz 3 RDG-E durch Artikel 6 Nummer 5. Bei der Änderung des § 2 Absatz 4 RDV-E durch den Buchstaben b handelt es sich um eine Folgeänderung zu den Änderungen des § 10 Absatz 1 Satz 2 RDG-E durch Artikel 6 Nummer 3 und des Wegfalls des § 1 RDV durch Artikel 7 Nummer 1. Da die bei der Beratung im ausländischen Recht genehmigungsfähigen Teilbereiche zukünftig nicht mehr auf die Beratung im gewerblichen Rechtsschutz und im Steuerecht beschränkt sind, muss in § 2 Absatz 4 RDV-E die bisherige Beschränkung der Norm auf Patentanwälte und Steuerberater durch eine all- gemeinere Formulierung ersetzt werden. Zu Nummer 3 (§ 3 RDV-E) Zu Buchstabe a Die Änderung in § 3 Absatz 2 Satz 1 RDV-E erfolgt aus denselben Gründen wie diejenige in § 2 Absatz 4 RDV- E (Artikel 7 Nummer 2). Zu Buchstabe b Die Änderung bei der Inbezugnahme des § 12 Absatz 3 RDG-E in § 3 Absatz 3 RDV-E ist wiederum eine Folge- änderung zur Verschiebung des Inhalts des dortigen bisherigen Satzes 3 in den neuen Satz 4 durch Artikel 6 Num- mer 5. Die Streichung des Wortes „zusätzlich“ in § 3 Absatz 3 RDV-E erfolgt, weil dieses Wort eine unzutreffende Aus- legung der Vorschrift nahelegt. Denn es suggeriert, dass der (sechsmonatige) Anpassungslehrgang nach § 12 Ab- satz 3 Satz 3 RDG (zukünftig § 12
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9521, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 846.861–849.485 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9512c47945f35868….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP