Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/9521 · S. 170
Zu Artikel 4 (Änderung der Patentanwaltsordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Patentanwaltsordnung) Zu Nummer 1 (§ 5 PAO-E) Die Zulassung europäischer Patentanwälte ist künftig gemäß den §§ 1 und 2 EuPAG-E nicht mehr zwingend vom Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig; stattdessen kommt es auf die nach § 2 Absatz 5 EuPAG-E vom Deut- schen Patent- und Markenamt zu bestätigende Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifi- kation mit der Befähigung für den Beruf des Patentanwalts nach § 5 Absatz 2 PAO an. Deshalb ist in § 5 Absatz 1 Satz 1 PAO-E die zweite Alternative entsprechend anzupassen. Die Regelung entspricht insoweit der vergleich- baren Regelung in § 4 Satz 1 Nummer 3 BRAO-E (Artikel 1 Nummer 1). Zu Nummer 2 (§ 6 PAO-E) Die Änderungen dienen der Herbeiführung einer geschlechtergerechten Sprache. Zu Nummer 3 (§ 7 PAO-E) Zu Buchstabe a Die erste Änderung in § 7 Absatz 1 Satz 1 PAO-E dient der Herbeiführung einer geschlechtergerechten Sprache. Die Streichung des Zusatzes „(§ 11)“ in § 7 Absatz 1 Satz 1 PAO-E resultiert aus der mit Artikel 4 Nummer 6 beabsichtigten Änderung des § 11 PAO-E und dient zudem einer Vereinheitlichung der Bezeichnungen in der PAO. Nachdem sich wie in der Begründung zu § 11 PAO-E dargelegt die Berechtigung zum Führen der Bezeich- nung „Patenassessor“ zukünftig nicht mehr allein aus § 11 PAO-E, sondern auch aus § 2 Absatz 6 EuPAG-E ergeben soll, griffe die bisherige (allein auf § 11 PAO Bezug nehmende) Verweisung zum Patentassessor in § 7 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 171 – Drucksache 18/9521 Absatz 1 Satz 1 PAO zu kurz. Statt sie (was theoretisch denkbar, jedoch relativ umständlich wäre) um eine Ver- weisung auch auf § 2 Absatz 6 EuPAG-E zu ergänzen, soll sie gestrichen werden. Die Bezeichnung „Patentasses- sor“ ist
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 44.208 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/9521 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/9521, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 641.964–686.172 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9512c47945f35868….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP