Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 18/9518 · S. 103
Zu Artikel 13 (Änderung des SGB V)
Zu Artikel 13 (Änderung des SGB V) Zu Nummer 1 (§ 11) Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung der Neufassung des Siebten Kapitels des SGB XII. Zu Nummer 2 (§ 37) Zum 1. Januar 2016 wurde die Leistung der HKP wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung in § 37 Absatz 1a eingeführt. Wer nicht als anerkannter Pflegebedürf- tiger der Pflegestufen I bis III Leistungen nach dem SGB XI erhält, kann Grundpflege und hauswirtschaftliche Drucksache 18/9518 – 104 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Versorgung nach § 37 Absatz 1a erhalten. Damit ist ‒ bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ‒ eine lückenlose Leistungsgewährung entweder nach dem SGB XI oder nach diesem Buch gewährleistet. Der Wortlaut der Regelung in § 37 Absatz 1a Satz 1 („soweit keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Bu- ches vorliegt“) kann aber ab dem 1. Januar 2017 zu einer ungewollten Leistungslücke führen: Pflegebedürftige im Sinne des SGB XI sind ab dem 1. Januar 2017 alle Pflegebedürftigen, einschließlich Pflege- bedürftige des Pflegegrads 1. Der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 rechtfertigt aber keinen Ausschluss von Leistungen nach § 37 Absatz 1a. Mit der Regelung wird deshalb sichergestellt, dass von dem Anspruch nach § 37 Absatz 1a ab dem 1. Januar 2017 nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 ausgeschlossen werden. Zu Nummer 3 (§ 39c) Zum 1. Januar 2016 wurde die Leistung „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“ in § 39c eingeführt. Wer nicht als anerkannter Pflegebedürftiger der Pflegestufen I bis III die Leistung Kur
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.723 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/9518 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/9518, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 395.281–415.004 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert eea69ad723b9f6c2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP