Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 18/9466 · S. 9

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Mit Artikel 1 wird das Seefischereigesetz geändert.
Begründung:
Zu § 2:
Die im Rahmen der letzten Änderung des Seefischereigesetzes erfolgte Streichung der Vorschrift, dass neben der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesbehörden bei der Fischereiaufsicht seewärts der äußeren
Begrenzung des Küstenmeeres mitwirken können, wird zurückgenommen. § 2 Absatz 7 enthält die Ermächti-
gungsgrundlage für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, im Einvernehmen mit der jeweils
zuständigen obersten Bundesbehörde eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Mitwirkung von Behörden des
Drucksache 18/9466                                   – 10 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Bundes bei der Überwachung und Unterstützung der Seefischerei (Fischereiaufsicht) seewärts der äußeren Be-
grenzung des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland regelt und die Zusammenarbeit mit der Bundesan-
stalt festlegt.
Zu § 3:
a):
aa):
Die Erteilung von Fangerlaubnissen erfolgt jährlich. Neue Fangerlaubnisse werden zu einem Zeitpunkt ausgege-
ben, in dem regelmäßig noch nicht endgültig bzw. rechtskräftig feststeht, ob die alte Fangerlaubnis im Vorjahr
erheblich überschritten oder missbraucht wurde. Der Versagungsgrund für die Neuerteilung einer Fangerlaubnis
in § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 Seefischereigesetz geht derzeitigen daher regelmäßig ins Leere. Mit der Aus-
dehnung auf eine der drei zuletzt erteilten Fangerlaubnisse wird der die Fangerlaubnisse ausstellenden Bundesan-
stalt ausreichend Zeit eingeräumt, festzustellen, ob eine Fangerlaubnis wegen erheblicher Überschreitung oder
Missbrauchs einer früheren Erlaubnis zu versagen ist.
bb):
Nach dem Fischereirecht der Europäischen Union sind Fangdaten wie gefangene Arten, Mengen, Maßigkeit d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.793 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/9466 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/9466, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.002–26.795 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 89f2de3feeaeec0f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP