Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/9441 · S. 20
Zu Artikel 7 (Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung)
Zu Artikel 7 (Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung) Durch die Umstrukturierung der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zum 1. Mai 2013 und die damit verbundenen organisatorischen Änderungen ist eine Zuständigkeitsregelung für Ermittlungsverfahren bei dem Verdacht einer Steuerstraftat, für die Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten sowie für die Erhebung und Vollstreckung von Geldbußen wegen Steuerordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Fest- setzung von Kindergeld nicht mehr erforderlich. Jede Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Bußgeld- und Strafsachen selbst.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9441, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.501–54.176 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert cf4bbb2399a598e9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP