Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 16/735 · S. 15
Zu Artikel 6 (Änderungen des Patentkosten-
Zu Artikel 6 (Änderungen des Patentkosten- gesetzes) Aufgrund der nunmehr vorliegenden Erfahrungen mit der Anwendung des Patentkostengesetzes, das alle für das Deut- sche Patent- und Markenamt und das Bundespatentgericht geltenden kostenrechtlichen Vorschriften enthält, werden ei- nige Bestimmungen neu gefasst oder ergänzt. Darüber hin- aus werden im Gebührenverzeichnis die Gebührenpflicht für einen Beitritt zum Einspruchsverfahren und für das gericht- liche Verfahren nach § 61 Abs. 2 – neu – PatG sowie Rege- lungen für die Kostenpflicht bei Einlegung von Rechtsbehel- fen und Rechtsmitteln durch mehrere Beteiligte neu geregelt. Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 1 PatKostG, Fälligkeit der Gebühren) Im Patentkostengesetz werden an verschiedenen Stellen die Begriffe „Anmeldung“, „Antrag“ und „Vornahme einer sonstigen Handlung“ verwendet, ohne dass eine hinreichend klare Unterscheidung vorgenommen wird. Daraus ergeben sich Unklarheiten hinsichtlich der Rechtsfolge bei Nicht- zahlung oder verspäteter Zahlung. An der Verwendung der verschiedenen Begriffe soll festgehalten werden, da eine Drucksache 16/735 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode abschließende Aufzählung angesichts der Vielzahl von ge- bührenpflichtigen Handlungen nicht sinnvoll ist, zumal auch immer wieder neue Gebührentatbestände hinzukommen können, wie im vorliegenden Fall bei einer gerichtlichen Entscheidung im Einspruchsverfahren nach § 61 Abs. 2 – neu – PatG. Bei einer Aufzählung müssten dann eine Reihe von Gesetzesvorschriften ergänzt werden, was vermieden werden sollte. Es wird deshalb vorgeschlagen, in der ersten Vorschrift des Patentkostengesetzes, in der die Bezeichnungen verwendet werden, eine deutlichere Abgrenzung vorzunehmen. Dies soll in der Fälligkeitsregelung des § 3 erfolgen. Dort ist in Absatz 1 S
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.318 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/735, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.801–69.119 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 98de395d608c354f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP