Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 16/735 · S. 15
Zu Artikel 5 (Änderungen des Markengesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderungen des Markengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist wegen der Einfügung eines neuen § 89a (siehe Nummer 5) zu ergänzen. Zu Nummer 2 (§ 63 Abs. 3 Satz 2 MarkenG, Kosten der Verfahren) Zu Nummer 3 (§ 71 Abs. 5 MarkenG, Kosten des Be- schwerdeverfahrens) Zu Nummer 4 (§ 88 Abs. 1 Satz 1 MarkenG, Anwen- dung weiterer Vorschriften) Zu Nummer 6 (§ 90 Abs. 4 MarkenG, Kostenentschei- dung) In den genannten Vorschriften des Markengesetzes sollen die pauschalen Bezugnahmen auf Vorschriften der Zivilpro- zessordnung konkretisiert werden (siehe Begründung zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b). Im Markengesetz wird bereits überwiegend (13mal) die Zivilprozessordnung mit Angabe der einzelnen Vorschriften zitiert, so dass mit den Ergänzun- gen zu den Nummern 2 bis 4 und 6 eine einheitliche gesetz- liche Bezugnahme im Markengesetz hergestellt wird. Zu Nummer 5 (§ 89a – neu –, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) Entsprechend der Ergänzung des Patentgesetzes durch § 122a – neu – ist in Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof sicherzustellen, dass das Verfahren bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör fortgesetzt wird. Daher wird eine neue Regelung in § 89a vorgeschla- gen, die wortgleich mit § 122a – neu – ist. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Begründung zu Artikel 1 Nr. 12 (§ 122a – neu – PatG) Bezug genommen. Zu Nummer 7 (§ 91a Abs. 3 MarkenG, Weiterbehand- lung der Anmeldung) Die Änderung ist sprachgleich mit der vorgeschlagenen Er- gänzung der Weiterbehandlungsvorschrift in § 123a Abs. 3 PatG, weshalb auf die Begründung zu Artikel 1 Nr. 14 Be- zug genommen wird. Zu Nummer 8 (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, Zustellungen) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung im Hin- blick auf die am 1.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.863 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/735, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 53.938–57.801 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 98de395d608c354f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP