Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/9231 · S. 8
Zu Artikel 3 und 4
Zu Artikel 3 und 4 Die Gemeinden werden seit dem 1. Januar 1998 mit einem Anteil von 2,2 Prozent am Aufkommen der Umsatz- steuer beteiligt. Die Einführung der Beteiligung an der Umsatzsteuer erfolgte seinerzeit als Ersatz für den Weg- fall der Gewerbekapitalsteuer. Das Gemeindefinanzreformgesetz bestimmt die Schlüsselmerkmale, nach denen die Umsatzsteuer auf Länder und Gemeinden verteilt wird, legt die Gewichtung der Merkmale untereinander fest und regelt die Zeiträume, auf die sich die Daten der Merkmale erstrecken. Die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgte mangels hinreichend geeigneter Datengrund- lagen zunächst nach einem vorläufigen Übergangsschlüssel, der in den Folgejahren mehrmals angepasst und aktualisiert wurde. Dieser Verteilungsschlüssel war nicht in Gänze fortschreibungsfähig und nach alten und neuen Ländern getrennt. Zum 1. Januar 2009 erfolgte eine Übereinkunft über einen bundeseinheitlichen und fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssel. Dieser Schlüssel trat allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft. In einer Übergangsphase bis einschließlich dem Jahr 2017 setzt sich der geltende Schlüssel aus einer Kombination von vorläufigem Übergangsschlüssel und fortschreibungsfähigem Schlüssel zusammen. In diesem Zeitraum nimmt in Drei-Jahres-Schritten das Gewicht des alten Schlüssels ab und das Gewicht des neuen Schlüssels zu. Ab dem Jahr 2018 gilt allein der endgültige Schlüssel. Artikel 3 enthält die vorgesehene Rechtsbereinigung und eine Neukodifizierung der Erfassungszeiträume der Schlüsselmerkmale für den Regelungszeitraum ab dem Jahr 2018. Gestrichen werden diejenigen gesetzlichen Regelungen im Gemeindefinanzreformgesetz, die den vorläufigen Übergangsschlüssel und die Übergangsphase bis einschließlich dem Jahr 2017 betreffen u
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.724 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9231, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.889–15.613 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 1e647825267ab281….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP