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Artikel 1 · BT-Drs. 18/9041 · S. 21

Zu Artikel 1 (Änderung des BND-Gesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des BND-Gesetzes)
Zu Nummer 1 (Überschrift)
Das BND-Gesetz wird zum Zwecke der Übersichtlichkeit in sieben Abschnitte eingeteilt.
Drucksache 18/9041                                  – 22 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Nummer 2 (§ 1)
Die Änderung erfolgt im Hinblick auf die Umnummerierung der Paragraphen des BND-Gesetzes.
Zu Nummer 3 (§§ 3 bis 5)
Die Änderung leitet die Umnummerierung der Paragraphen des BND-Gesetzes ein, die im Hinblick auf die Über-
sichtlichkeit und Zitierfähigkeit des BND-Gesetzes erfolgt.
Zu Nummer 4 (§§ 6 bis 18 – Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung)
In einem neuen Abschnitt 2 wird die strategische Fernmeldeaufklärung des BND gegenüber Ausländerinnen und
Ausländern im Ausland klarstellend geregelt, soweit die Fernmeldeaufklärung vom Inland aus erfolgt (sogenannte
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung). Die Fernmeldeaufklärung erfolgt vom Inland aus, wenn sich die Erfas-
sungssysteme in Deutschland befinden. Die §§ 6 ff. BNDG-E sind lex specialis zu § 5 BNDG-E (bisher § 3
BNDG) und enthalten besondere Regelungen für die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Ziel ist
es, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beim Einsatz dieses Mittels zu gewährleisten. Die Fernmeldeaufklärung
vom Ausland aus stützt sich weiterhin auf § 1 Absatz 2 BNDG. Eine Ausnahme stellt insoweit § 7 BNDG-E dar,
der eine Verwendungsbeschränkung für die mit Mitteln der Fernmeldeaufklärung vom Ausland aus erhobenen
Daten regelt. Das Artikel 10-Gesetz bleibt unberührt.
Zu § 6
Zu Absatz 1
Absatz 1 bildet die zentrale Norm für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Danach darf der BND zur Er-
füllung seiner gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 BNDG auslandsbezogenen Aufgaben Informationen einschließlich per-
sonenbezogener Daten mit techn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 61.455 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/9041, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 62.255–123.710 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 07612e4331e9eecf….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP