Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 18/8963 · S. 105
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 7 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Artikel 7 regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes und das Außerkrafttreten des bisherigen MuSchG und der bis-
herigen MuSchArbV.
C. Stellungnahmen der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 118 BBG und
§ 35a SG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Geäußert haben sich der Deutsche Beamtenbund
(dbb), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV), die Gewerkschaft
der Sozialversicherung (GdS) und der Verband der Soldaten der Bundeswehr (vsb).
Die Spitzenorganisationen begrüßen insgesamt die Neuregelungen des MuSchG, wodurch das MuSchG verständ-
licher und klarer gefasst werden soll und ein einheitliches Schutzniveau auch für Beamtinnen und Soldatinnen
gewährleistet wird. Die GdS begrüßt den Fokus des Gesetzentwurfes auf die Frauengesundheit. Der DGB fordert
Drucksache 18/8963 – 106 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
die unmittelbare Anwendung des MuSchG auf Beamtinnen. Die Bundesregierung stellt klar, dass der Mutter-
schutz für Beamtinnen und Richterinnen des Bundes sowie Soldatinnen mit Rücksicht auf die Eigenständigkeit
der Regelwerke für die Sonderstatusgruppen wie bisher in Verordnungen erfolgen wird.
Der DBwV kritisiert die Aufnahme des § 30 Absatz 5 Satz 4 SG-E. Aus Sicht der Bundesregierung müssen die
Eigenheiten des militärischen Dienstes berücksichtigt werden. Eine Senkung des Schutzniveaus für Soldatinnen
wird damit nicht bewirkt. Grundsätzlich wird durch die § 30 Absatz 5 Satz 3 SG-E sichergestellt, dass Soldatinnen
hinsichtlich Inhalt, Art und Umfang der Schutz gewährleistet wird, wie er durch das Mutte
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 39.050 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8963, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 391.621–430.671 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f73d7a25ddfb208a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP