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Artikel 3 · BT-Drs. 16/2496 · S. 17
Zu Artikel 3 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
Zu Artikel 3 (Änderung der Verwaltungsgerichts- ordnung) Auf den Allgemeinen Teil der Begründung (A.III.6) wird Be- zug genommen. Zu Nummer 1 (§ 47 Abs. 2) Die vorgeschlagene Regelung verkürzt die Antragsfrist für Normenkontrollverfahren von bisher zwei Jahren auf ein Jahr. Die bisherige zweijährige Antragsfrist wurde durch das 6. VwGO-Änderungsgesetz vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1626) mit Wirkung vom 1. Januar 1997 einge- führt. Ziel der Regelung war es, die insbesondere im Bereich des Bauplanungsrechts und des Abgabenrechts bedeutsame Rechtssicherheit zu erhöhen. Denn wenn Normen, auf deren Rechtsgültigkeit sowohl die zuständigen Behörden als auch die berührte Öffentlichkeit vertraut haben, auf Antrag eines Betroffenen für unwirksam erklärt werden, kann damit nicht nur die Rechtsgrundlage für künftige behördliche Entschei- dungen (z. B. Baugenehmigungen), sondern auch für solche Verwaltungsakte entfallen, die bereits erlassen sind, jedoch noch nicht bestandskräftig oder – im Falle der verwaltungs- gerichtlichen Klage – noch nicht durch rechtskräftige ge- richtliche Entscheidung unanfechtbar geworden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 13/3993, S. 10). Die Einführung der Frist hat sich bewährt, erweist sich jedoch mit zwei Jahren als zu lang. Denn sowohl für die Verwaltung als auch für Inves- toren, Bürger und sonstige Betroffene ist angesichts der drän- Drucksache 16/2496 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode genden Herausforderungen, die die wirtschaftliche und demografische Entwicklung in allen Bereichen verursacht, eine zügige Herstellung von Rechtssicherheit geboten. Die Ein-Jahres-Frist wird diesem Anliegen gerecht und erweist sich unter den Gesichtspunkten des effektiven Rechtsschut- zes im Rahmen von Normenkontrollverfahren auch als aus- reichend. Sie e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.837 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/2496, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.169–79.006 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 227ba7669c2b78e2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP