Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 16/2292 · S. 42
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4 Artikel 4 enthält eine im Anschluss an die Neufassung von § 6 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes durch das Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Än- derung des Tierschutzgesetzes (BGBl. I S. … [einsetzen: Fundstelle der Verkündung]) notwendige Folgeänderung. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/2292 Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 823. Sitzung am 16. Juni 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 (Tierzuchtgesetz) a) Die EU-Kommission beabsichtigt, die Möglichkeiten zur Förderung der Tierhaltung und der Tierzucht dras- tisch einzuschränken. Davon betroffen wären unter anderem Tests zur Bestimmung der genetischen Qua- lität (Leistungsprüfung) und das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für die Weiterführung der Förde- rung im Tierzuchtbereich einzusetzen. Ohne Förder- möglichkeiten können die im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben nicht erfüllt und die entsprechen- den Ziele nicht erreicht werden. Insbesondere sollte die Förderung der Tierzucht und des Tierhaltungssektors im Gemeinschaftsrahmen bzw. im Rahmen der Freistellungsverordnung für kleine und mittlere Unternehmen im Agrarbereich weiterhin ermöglicht werden. b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder über die bereits ergriffenen Maßnahmen sowie über die vorgesehenen Aktivitäten gegenüber der EU-Kommission zur Sicherung der Fördermöglich- keiten im Tierhaltungssektor und im Tierzuchtbereich zu unterrichten. 2. Zu Artikel 1 (§ 1 Abs. 2 TierZG) In Artikel 1 sind in § 1 Abs. 2 nach den Wörtern „Bereit- stellung öffentlicher Mittel“ die Wörter „oder Einri
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.608 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/2292, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 177.674–202.282 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3D4 · Prüfwert 3935ca4decde04ff….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP