Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/8703 · S. 7
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesberggesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesberggesetzes) Die Änderung dient der Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 66 BBergG. Damit soll klargestellt werden, dass durch Rechtsverordnung auch Regelungen zur Art und zum Umfang einer Deckungsvorsorge für Haftungsverbindlichkeiten, die aus bergbaulichen Tätigkeiten entstehen können, sowie zur Art und zum Umfang der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit für Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs-, Notfalleinsatz- und Sanierungsmaßnahmen erlassen werden können. Ferner können durch Rechtsverordnung Anforderungen an den Nachweis der Deckungsvorsorge und der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit festgelegt wer-den. Auf Grundlage der neuen Ermächtigung können durch Rechtsverordnung insbesondere Vorsorgeverpflichtungen für mögliche Ersatzverpflichtungen nach Berg- oder Zivil-recht und für Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs-, Notfalleinsatz- und Sanierungsmaßnahmen nach Bergrecht oder Umwelt- schadensgesetz geregelt werden. Dies ist nach dem bisherigen Wortlaut des § 66 BBergG, der zur Bestimmung von Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter vor Gefahren im Betrieb und zur Wahrung der in § 55 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 13 und Absatz 2 bezeichneten Rechtsgüter und Belange ermächtigt, jedenfalls nicht eindeutig geregelt. Der neu eingefügte Satz 4 setzt nicht voraus, dass diese in § 66 Satz 1 genannten Anfor- derungen erfüllt sind. Durch die Bezugnahme auf Rechtsakte im Sinne des Satzes 3 wird festgelegt, dass die neue Ermächtigungsgrundlage in Satz 4 nur für die Umsetzung von europäischem Recht, Beschlüssen internationaler Organisationen oder von zwischenstaatlichen Vereinbarungen herangezogen werden kann. Drucksache 18/8703 –8–
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.120 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8703, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.245–21.365 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 22fa0cafd9bb46b6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP