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Artikel 1 · BT-Drs. 18/8702 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 22a BVerfSchG)
Mit der Änderung wird die Höchstdauer einer gemeinsamen Projektdatei um ein Jahr auf dann maximal fünf Jahre
verlängert. Die allgemeinen Voraussetzungen der gemeinsamen Datenhaltung nach Absatz 2 bleiben davon un-
berührt. Danach schafft § 22a keine originäre Befugnis zur Dateneingabe, sondern lässt sie nur nach Maßgabe der
bestehenden Übermittlungs- und Speicherungsbefugnisse zu. Die Änderung des § 22a erweitert mithin nicht die
Befugnisse zum Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden, sondern bezweckt vornehmlich eine tech-
nisch vereinfachte Durchführung, die insbesondere auch die Datenpflege erleichtert, dies auch im Interesse Be-
troffener.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 15 –                          Drucksache 18/8702


Zu Nummer 2 (§§ 22b und c BVerfSchG)
Zu § 22b
§ 22b BVerfSchG schafft eine spezielle Rechtsgrundlage für die Errichtung von gemeinsamen Dateien unter Fe-
derführung des BfV mit ausländischen öffentlichen Stellen, die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betraut
sind.
In vielen Bereichen ist das BfV zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) auf die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen. Insbesondere mit Partner-
diensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in der EU und der NATO besteht ein besonderes Zusammen-
arbeitsbedürfnis und damit auch die Notwendigkeit, relevante Informationen zeitnah zu teilen. Dies gilt gerade
auch für den Bereich der Terrorismusbekämpfung.
Bei der Terrorismusabwehr muss beispielsweise besonderes Augenmerk jihadistischen Rückkehrern aus der Kri-
senregion Syrien/Irak gelten, die aus ihrem dortigen Aufenthalt regelmäßig über eine Vi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.899 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/8702, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.781–55.680 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 718ee030c29fc183….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP