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Artikel 2 · BT-Drs. 18/8620 · S. 20

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes)

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Bundesmeldegesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Das Datum „Geschlecht“ wird von Absatz 3 in Absatz 1 verschoben, weil die Angabe des Geschlechts, das ins-
besondere bei ausländischen Vornamen für anfragende Behörden nicht immer eindeutig erkennbar ist, auch für
andere Behörden als die Justiz- und Sicherheitsbehörden im Sinne des § 34 Absatz 4 Satz 1 BMG zur Aufgaben-
erfüllung erforderlich ist. An die Erforderlichkeit zur Erfüllung von Aufgaben des Datenempfängers sind hohe
Anforderungen zu stellen. Eine Übermittlung des Geschlechts ist nicht zulässig, wenn der Zweck alleine einem
erleichterten Verwaltungshandeln – zum Beispiel der Wahl der Anrede – dient. Die Erforderlichkeit ist gegeben,
wenn die Aufgabenerfüllung – beispielsweise geschlechtsspezifische Schutzmaßnahmen- ohne Kenntnis des Da-
tums unmöglich wäre oder nicht nur unwesentlich erschwert oder verzögert würde.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Für die automatisierte Melderegisterauskunft wird das Suchkriterium „Geschlecht“ im Hinblick auf die Rechts-
lage vor dem BMG wieder in aufgenommen. Der Wegfall des Suchkriteriums „Geschlecht“ im BMG hat nämlich
dazu geführt, dass sich die Erfolgsquote automatisierter Melderegisterauskünfte nach den bisherigen Rückmel-
dungen der Länder deutlich verschlechtert hat. Dies führt dazu, dass die Antragsteller vermehrt wieder schriftlich
bei der jeweiligen Meldebehörde anfragen, da die Einschränkung nur für die automatisierte Melderegisterauskunft
gilt.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 21 –                          Drucksache 18/8620


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Herkunft

BT-Drs. 18/8620, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 48.532–50.281 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 8f0fe48892119eef….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP