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Artikel 3 · BT-Drs. 18/8580 · S. 64

Zu Artikel 3 (Änderung des Transfusionsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Transfusionsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 9 Blutstammzellen und andere Blutbestandteile)
Zu Buchstabe a (Überschrift)
Die Änderung dient der sprachlichen Anpassung entsprechend der Änderung in § 15 AMG.
Zu Buchstabe b (Absatz 1)
Die Änderung dient der sprachlichen Anpassung entsprechend der Änderung in § 14 AMG.
Zu Buchstabe c (Absätze 2 und 3)
Durch die Umsetzung des mit der Kodierungs-Richtlinie neu eingefügten Artikels 10b Absatz 2 der Richtlinie
2006/86/EG in § 67b AMG sind die zuständigen Behörden der Länder verpflichtet, die Einrichtungen, die erlaub-
nispflichtige Tätigkeiten mit hämatopoetischen Stammzellen bzw. Stammzellzubereitungen durchführen, unmit-
telbar in das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen einzugeben. Damit ist die Aufrechterhaltung des natio-
nalen Blutstammzelleinrichtungsregisters beim DIMDI entbehrlich geworden. § 9 Absatz 2 sowie die in § 9 Ab-
satz 3 enthaltende Verordnungsermächtigung wird gemeinsam mit der Blutstammzelleinrichtungen-Registerver-
ordnung aufgehoben.
Zu Nummer 2 (§ 11 Spenderdokumentation, Datenschutz)
Der neue Absatz 1a dient der Umsetzung des Artikels 9 Absatz 2 und des Anhangs VI Teil A der Richtlinie
2006/86/EG, die beide mit der Kodierungs-Richtlinie geändert wurden. Von den Spendeeinrichtungen ist auch
die eindeutige Spendennummer für die Rückverfolgung zu protokollieren und mindestens 30 Jahre aufzubewah-
ren.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/8580
Zu Nummer 3 (§ 14 Dokumentation, Datenschutz)
Die Änderung dient der Umsetzung des Artikels 9 Absatz 2 und des Anhangs VI Teil B der Richtlinie
2006/86/EG, die beide mit der Kodierungs-Richtlinie geändert wurden. Die im Anhang VI Teil B der Richtlinie
2006/86/EG genannten Informationen sind die Mindestdaten, die von den behan

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.367 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 18/8580, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 209.387–211.754 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert e63e37f4a6d575a2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP