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Artikel 3 · BT-Drs. 18/8580 · S. 64
Zu Artikel 3 (Änderung des Transfusionsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Transfusionsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 9 Blutstammzellen und andere Blutbestandteile) Zu Buchstabe a (Überschrift) Die Änderung dient der sprachlichen Anpassung entsprechend der Änderung in § 15 AMG. Zu Buchstabe b (Absatz 1) Die Änderung dient der sprachlichen Anpassung entsprechend der Änderung in § 14 AMG. Zu Buchstabe c (Absätze 2 und 3) Durch die Umsetzung des mit der Kodierungs-Richtlinie neu eingefügten Artikels 10b Absatz 2 der Richtlinie 2006/86/EG in § 67b AMG sind die zuständigen Behörden der Länder verpflichtet, die Einrichtungen, die erlaub- nispflichtige Tätigkeiten mit hämatopoetischen Stammzellen bzw. Stammzellzubereitungen durchführen, unmit- telbar in das EU-Kompendium der Gewebeeinrichtungen einzugeben. Damit ist die Aufrechterhaltung des natio- nalen Blutstammzelleinrichtungsregisters beim DIMDI entbehrlich geworden. § 9 Absatz 2 sowie die in § 9 Ab- satz 3 enthaltende Verordnungsermächtigung wird gemeinsam mit der Blutstammzelleinrichtungen-Registerver- ordnung aufgehoben. Zu Nummer 2 (§ 11 Spenderdokumentation, Datenschutz) Der neue Absatz 1a dient der Umsetzung des Artikels 9 Absatz 2 und des Anhangs VI Teil A der Richtlinie 2006/86/EG, die beide mit der Kodierungs-Richtlinie geändert wurden. Von den Spendeeinrichtungen ist auch die eindeutige Spendennummer für die Rückverfolgung zu protokollieren und mindestens 30 Jahre aufzubewah- ren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/8580 Zu Nummer 3 (§ 14 Dokumentation, Datenschutz) Die Änderung dient der Umsetzung des Artikels 9 Absatz 2 und des Anhangs VI Teil B der Richtlinie 2006/86/EG, die beide mit der Kodierungs-Richtlinie geändert wurden. Die im Anhang VI Teil B der Richtlinie 2006/86/EG genannten Informationen sind die Mindestdaten, die von den behan
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.367 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8580, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 209.387–211.754 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert e63e37f4a6d575a2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP