Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 18/8558 · S. 14

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1
Der Erlaubnistatbestand des § 34a Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) wird neu gefasst.
Entsprechend anderen Erlaubnistatbeständen der Gewerbeordnung wird auch die Erteilung der Bewachererlaub-
nis künftig Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 abhängig gemacht vom Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse des
Antragstellers. Die bisherige Anforderung – Nachweis der erforderlichen Mittel – hat in der Praxis immer wieder
zu Vollzugschwierigkeiten geführt.
Weiterhin muss Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 künftig auch der Gewerbetreibende selbst einen Sachkundenachweis
statt eines Unterrichtungsnachweises erbringen. Die Einführung eines Sachkundenachweises als neue Vorausset-
zung für die Erteilung einer Bewachererlaubnis an Stelle des bisher erforderlichen Unterrichtungsnachweises ist
geeignet und erforderlich zum Schutz wesentlicher Belange des Allgemeinwohls, insbesondere des Schutzes von
Leben und Gesundheit der zu bewachenden Personen, der Allgemeinheit sowie der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung. Die Einsatzbereiche gewerblicher Bewachungsunternehmen und damit auch die Anforderungen an die
dort Tätigen haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Private Bewachungsunternehmen werden zuneh-
mend als Teil der Sicherheitsarchitektur wahrgenommen. So werden private Bewachungsunternehmen zuneh-
mend bei Großveranstaltungen, aber auch zur Bewachung von Flüchtlingsunterkünften eingesetzt. Es handelt sich
dabei um Einsatzbereiche, bei denen es durch unqualifizierte Gewerbetreibende zu erheblichen Schädigungen von
Leben und Gesundheit von Personen sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommen kann. Der Gewer-
betreibende ist in der Regel für die Organisation seines Betriebs verantwortlich. Insbesondere die Bewachung von
Flüchtlingsunterkünften wird zunehmend au

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.965 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/8558 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/8558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.648–49.613 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert d7043a7218e62421….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP