Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8559 · S. 28
Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 6 Absatz 1, Absatz 4a – neu – StVG)
Zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 6 Absatz 1, Absatz 4a – neu – StVG)
In Artikel 1 ist Nummer 2 wie folgt zu fassen:
,2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) [wie Regierungsvorlage Buchstabe a]
bb) [wie Regierungsvorlage Buchstabe b]
aaa) [wie Regierungsvorlage Doppelbuchstabe aa]
bbb) [wie Regierungsvorlage Doppelbuchstabe bb]
b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Großraum- und Schwer-
transporten
1. natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts bestimmte Aufgaben zu übertragen (Belei-
hung) oder
2. natürliche oder juristische Personen des Privatrechts zu beauftragen, bei der Erfüllung bestimmter
Aufgaben zu helfen (Verwaltungshelfer).
Personen im Sinne des Satzes 1 müssen fachlich geeignet, zuverlässig, auch hinsichtlich ihrer Finanzen,
und im Falle der Beleihung unabhängig von den Interessen der sonstigen Beteiligten sein. In Rechts-
verordnungen nach Satz 1 können ferner mit Zustimmung des Bundesrates
1. die Aufgaben und deren Erledigung bestimmt werden,
a) mit denen Personen beliehen oder
b) an deren Durchführung Verwaltungshelfer beteiligt
werden können,
2. die näheren Anforderungen an Personen im Sinne des Satzes 1 festgelegt werden, einschließlich
deren Überwachung, des Verfahrens und des Zusammenwirkens der zuständigen Behörden bei der
Überwachung.“
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.386 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8559, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.293–94.679 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f96e6897d2ed8f40….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP