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Artikel 6 · BT-Drs. 18/8517 · S. 36

Zu Artikel 6 (Änderung des Soldatengesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zu Nummer 3.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zu Nummer 5.
Zu Nummer 2
Nach Einführung einer grundsätzlich wöchentlich 41 Stunden betragenden regelmäßigen Arbeitszeit der Solda-
tinnen und Soldaten (§ 30c des Soldatengesetzes) kann die starre Obergrenze von acht Stunden beseitigt und das
soldatische Nebentätigkeitsrecht insoweit an die Standards des Beamtenrechts angepasst werden.
Zu Nummer 3
Mit der beabsichtigten Regelung werden erstmals die Voraussetzungen geschaffen, um Soldatinnen und Soldaten
in entsprechender Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen Familienpflegezeit oder Pflegezeit gewäh-
ren zu können.
Zu Nummer 4
Folgeänderung zu Artikel 6 Nummer 3.
Zu Nummer 5
Immer wieder gibt es Fälle, in denen Soldatinnen und Soldaten im Dienst oder aufgrund ihrer dienstlichen Stel-
lung Opfer von Gewalt werden.
Aus solchen Angriffen resultieren in der Regel Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger, die in gesonder-
ten zivilrechtlichen Verfahren bzw. in Adhäsionsverfahren innerhalb des Strafverfahrens geltend gemacht werden
müssen. Für die gerichtliche Verfolgung ihrer Ansprüche kann zwar Rechtsschutz durch den Dienstherrn in An-
spruch genommen werden, jedoch scheitert die spätere Vollstreckung des erwirkten Titels häufig an der fehlenden
Liquidität des Schädigers.
Daher ist bei rechtskräftig festgestellten, aber nicht erfolgreich vollstreckbaren Schmerzensgeldansprüchen eine
Vorleistung durch den Dienstherrn nach den gleichen Grundsätzen geboten, welche für die Übernahme von ma-
teriellen Schadensersatzansprüchen gelten.
Aus Fürsorgegründen sollen neben Beamtinnen und Beamten auch Soldatinnen und Soldaten, die im Dienst oder
aufgrund ihrer dienstlichen Stellung Opfer von Gewalt we

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.014 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/8517, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.388–98.402 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 7819e82ec5a9dfa7….

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