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Artikel 1 · BT-Drs. 18/8514 · S. 13
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 15) § 15 Absatz 1 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes bestimmt am 1. Januar 2015 in Gebieten, die in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen eingetragen sind (FFH-Gebiete), beste- hendes Dauergrünland zu umweltsensiblem Dauergrünland. Nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verord- nung (EU) Nr. 1307/2013 darf Dauergrünland in solchen Gebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden. In Einzelfällen kann jedoch eine Fläche aus dem Gebiet umweltsensiblen Dauergrünlands herausgenommen werden, wenn die Umwelt- und Naturschutzziele gewahrt werden. Dies hat die Europäische Kommission in ihrem Leitfa- den zum Dauergrünland klargestellt. Mit der Einfügung des neuen § 15 Absatz 2a werden die Voraussetzungen geregelt, unter denen für einzelne Dau- ergrünlandflächen auf Antrag eines Betriebsinhabers die Bestimmung als umweltsensibel aufgehoben wird. Dies ist der Fall, wenn die mit der Umwandlung bezweckte Maßnahme auf der jeweiligen Fläche erlaubt ist. Sofern für ein beabsichtigtes Vorhaben eine Genehmigung, beispielsweise eine Baugenehmigung unter Einbeziehung der FFH-Verträglichkeitsprüfung, oder eine Anzeige (oder sonstige Mitteilung) nach Bauordnungsrecht erforder- lich ist, ist diese Genehmigung oder Anzeige vorzulegen und im letzteren Fall gegebenenfalls eine vorgesehene Wartefrist einzuhalten (Nummer 1). Wird ein nach § 34 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz anzeigepflichtiges Drucksache 18/8514 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Projekt beabsichtigt, muss die dort vorgesehene Wartefrist von einem Monat verstrichen sein, ohne dass die zu- ständige Behörde das Projekt untersagt oder in ein
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.901 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8514, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 26.477–32.378 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 1fbb7c0d4bb71226….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP