Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 8 · BT-Drs. 18/8487 · S. 59

Zu Artikel 8 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)

Zu Artikel 8 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1 (§ 30)
Zu Buchstabe a
Beseitigung eines Redaktionsversehens. Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Vorschriften wurde der rentenunschädliche Rückbehalt von einem Viertel der Mindestgröße bis un-
terhalb der Mindestgröße angehoben. Ein Überschreiten des zulässigen Rückbehalts führt nach § 30 Absatz 2 des
Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zum Ruhen des Rentenanspruchs. Mit der Änderung werden
auch die Grenzwerte für Imker, Binnenfischer und Wanderschäfer, die zum Ruhen des Rentenanspruchs führen,
bis unterhalb der Mindestgröße angehoben.
Drucksache 18/8487                                  – 60 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Buchstabe b
Klarstellung, dass Handlungen, die die Voraussetzung der Abgabe des Unternehmens erfüllen oder ihnen zumin-
dest nicht entgegenstehen, auch nicht zum Ruhen des Rentenanspruchs führen dürfen, wenn sie von Versicherten,
die bereits Rente beziehen, vorgenommen werden.

Zu Nummer 2 (§ 35a)
Ebenso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe Begründung zu § 108 SGB VI (Artikel 4 Nummer 5))
soll auch die landwirtschaftliche Alterskasse im Falle der rückwirkenden Feststellung der Krankenversicherungs-
pflicht durch die Krankenkasse rückwirkend vom Beginn der Pflichtmitgliedschaft an den Bescheid über die Be-
willigung des Zuschusses zu den Aufwendungen für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufheben
und den Zuschuss zurückfordern können. Um eine zusätzliche Belastung der Rentnerinnen und Rentner zu ver-
meiden, soll die rückwirkende Aufhebung des Bescheides über den Zuschuss zu den Aufwendungen für die frei-
willige gesetzliche Krankenversicherung jedoch nur für d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.183 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/8487 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/8487, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 194.557–196.740 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6efe6eff6b30b47c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP