Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 17 · BT-Drs. 18/8487 · S. 62
Zu Artikel 17 (Änderung der Beitragsverfahrensverordnung)
Zu Artikel 17 (Änderung der Beitragsverfahrensverordnung) Zu Nummer 1 (§ 4) Redaktionelle Folgeänderung zur Anfügung des Absatzes 3 in § 24 SGB IV (Artikel 1 Nummer 8), mit dem der Rechtsanspruch auf Erstattungsforderung der Rücklastschriften begründet wird. Die Regelung dient der Klarstel- lung, dass zu den Gebühren die Mahn- und Vollstreckungsgebühren gehören und Entgelte für Rücklastschriften wie Gebühren zu behandeln sind, was bisher in der Praxis streitig war. Zu Nummer 2 (§ 7) Zu Buchstabe a Ziel der Regelung ist es, durch Hinweise an die Arbeitgeber die Zahl der fehlerhaften Einschätzungen von Sach- verhalten in der Sozialversicherung weiter zu verringern und so die Qualität der Meldungen und Beitragsnach- weise noch weiter zu verbessern. Durch die Aufnahme dieses Auftrages in die Regelung zur Betriebsprüfung wird dieser Aspekt der Prüfung noch einmal besonders unterstrichen. Dem Mehraufwand durch die Beratung steht eine entsprechende Kostenentlastung durch eine geringere Fehlerquote gegenüber, so dass sich die Kosten gegenseitig aufheben. Zu Buchstabe b Bereinigung eines redaktionellen Versehens. Zu Nummer 3 (§ 8) Zu Buchstabe a Für Wertguthaben, die bis zum 31. Dezember 2009 begründet wurden, und für die nach der bis dahin geltenden Praxis keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeführt wurden, werden die Beiträge zur Unfallver- sicherung in der Freistellungsphase fällig. Um im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungs- träger das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt prüfen zu können, werden diese Wertgutha- ben gesondert in den Entgeltunterlagen festgehalten. Zu Buchstabe b Die Regelung in der neuen Nummer 17 ist notwendig, um eine Prüfung der korrekten Beitragszahlung zur Un- fallversicherung durch die Be
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.595 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8487, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 204.057–206.652 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6efe6eff6b30b47c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP