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Artikel 1 · BT-Drs. 18/8341 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltstatistikgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Umweltstatistikgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 1 Nummer 6)
Mit dieser Vorschrift wird die Bezeichnung der Erhebung angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 9)
Die Überschrift der Vorschrift wird klarstellend neu gefasst.
Der neue Absatz 4 benennt die Periodizität, das erste Berichtsjahr, die erforderlichen Merkmale für die Erhebung
sowie die Termine für die Übermittlung der Angaben. Das Statistische Bundesamt stellt verschiedene technische
Mittel zur elektronischen Übermittlung zur Verfügung. Auskunftspflichtige können bei Bedarf mit dem Statisti-
schen Bundesamt unterjährige Teillieferungen der Angaben vereinbaren. Damit können individuelle Arbeitsab-
läufe und Voraussetzungen bei den auskunftspflichtigen Stellen berücksichtigt werden. Die für diese Statistik
erhobenen Einzelangaben dienen ausschließlich den durch dieses Gesetz festgelegten Zwecken. Die Geheimhal-
tung der dem Statistischen Bundesamt übermittelten Einzelangaben ist durch die rechtlichen Regelungen, insbe-
sondere im Bundesstatistikgesetz, sichergestellt.

Zu den Erhebungsmerkmalen nach Satz 1 im Einzelnen:
Die Angabe des Standortes der Anlage (Nummer 1) mittels postalischer Anschrift wird benötigt, um die Anlage
regional zuordnen zu können. Die Übersetzung der Anschrift in Geokoordinaten ermöglicht die präzise Zuord-
nung der Anlage nicht nur nach Verwaltungsgliederungen (Kreise, Länder), sondern auch die eindeutige Zuord-
nung nach Flussgebietseinheiten und deren Untergliederungen, wie sie in der Richtlinie 2000/60/EG des Europä-
ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch die Richt-
linie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.371 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/8341 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/8341, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.511–55.882 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert be5c05be3d4c8c3c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP