Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 18/8334 · S. 266
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunika-
Zu Artikel 4 (Änderung des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunika- tion, Post und Eisenbahnen (BEGTPG)) Während die Umsetzung der Richtlinie bezüglich der Unabhängigkeit der Behörde im Bundeseisenbahnverkehrs- verwaltungsgesetz erfolgt, wird die Richtlinie bezüglich der persönlichen Unabhängigkeit der Leitung der Bun- desnetzagentur im Gesetz über die Bundesnetzagentur (BEGTPG) umgesetzt. Es muss dem Präsidenten nach Vorstellung des europäischen Gesetzgebers möglich sein, fachlich und politisch eine andere „Linie“ zu verfolgen als die Bundesregierung, ohne Konsequenzen für sein Dienstverhältnis befürchten zu müssen. Ziel der Richtlinie ist es, eine Entlassung des Präsidenten der Bundesnetzagentur aus politischen und fachlichen Gründen zu verhin- dern. Nach § 4 Absatz 5 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen kann aber auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, das zuvor den Beirat der Bundesnetzagentur zu hören hat, der Präsident oder die Präsidentin der Bundesnetzagentur durch Beschluss der Bundesregierung aus wichtigem Grund entlassen werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Präsident oder die Präsidentin nicht mehr die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes erfüllt, insbesondere wenn er oder sie sich eines erheblichen Fehlverhaltens schuldig gemacht hat. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 267 – Drucksache 18/8334 Eine Änderung der Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie ist nicht angezeigt: 1. Das Ziel der Richtlinie ist im Wesentlichen bereits durch den Wegfall der Fachaufsicht und die Einschränkung der Rechtsaufsicht erreicht ist. Wenn keine fachaufsichtlichen Weisungen erteilt werden können, kann dagegen auch nicht (mit dienstauf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.409 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/8334, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 704.553–707.962 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert 9275823a7ff70872….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP