Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 18/8332 · S. 64
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten)
Artikel 13 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Ein geteiltes Inkrafttreten ist notwendig, da einige Änderungen
aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes erst zum 14. August 2018 in Kraft
treten und auch von der angepassten Neuorganisation der Bundesregierung betroffen sind.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 65 – Drucksache 18/8332
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeits-
netze (NKR-Nr. 3345)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Geringe Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand 1 Mio. Euro
Verwaltung
Einmaliger Erfüllungsaufwand 2 Mio. Euro
Jährlicher Erfüllungsaufwand 4.465.000 Euro
Jährliche Entlastung - 633.000 Euro
1:1 Umsetzung von EU-Recht Es liegen dem NKR keine Anhaltspunkte vor, dass mit
dem Gesetz über das von der Richtlinie 2014/61/EU vor-
gegebene Maß hinausgegangen wird.
‚One in one out‘-Regel Der Gesetzentwurf setzt EU-Vorgaben 1:1 um. Daher
wird kein Anwendungsfall der ‚One in one out
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 85.013 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8332, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 255.604–340.617 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 70f16e8833284a1b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP