Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/8209 · S. 27
Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantationsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantationsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Der eingefügte Abschnitt 5a wird in der Inhaltsübersicht berücksichtigt. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zum eingefügten Abschnitt 5a. Zu Nummer 2 Die Aufklärung über die Bedeutung der Erhebung von transplantationsmedizinischen Daten im Transplantations- register wird Bestandteil der Aufklärung in § 2 Absatz 1 Satz 1. Aufgrund der Erweiterung der Aufklärungsinhalte soll die Bevölkerung auch über die Zwecke des Transplantationsregisters und über die Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle informiert werden. Die Vorschrift normiert weder eine individuelle Aufklärung des potentiellen Spenders noch der Angehörigen des Verstorbenen i. S. d. § 4 über die Regelungen zum Register. Zu Nummer 3 Mit der Änderung wird ein redaktionelles Versehen behoben. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Durch die Regelung werden die Inhalte des Vertrags der TPG-Auftraggeber mit der Vermittlungsstelle nach § 12 Absatz 4 erweitert. Gegenstand des Vertrags mit der Vermittlungsstelle Eurotransplant soll auch die Übermittlung von Daten aufgrund internationalen Organtausches an die Transplantationsregisterstelle sein. Zum einen werden postmortale Organspenden im Rahmen des internationalen Austausches aus dem Geltungsbereich des TPG ins Ausland vermittelt. Zum anderen werden auch postmortale Organspenden im Rahmen des internationalen Organ- austausches in den Geltungsbereich des TPG vermittelt. Im Rahmen des Eurotransplantverbundes betrug die Zahl der ins Ausland vermittelten Organe im Jahr 2014 rund 14 Prozent. Die Zahl der nach Deutschland vermittelten Organe betrug im Jahr 2014 rund 18 Prozent. Im Rahmen dieses Organaustausches werden an die Vermittlungs- stelle relevante Organempfänger- un
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 51.969 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/8209, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 87.476–139.445 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a3e71147dab3b149….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP