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Artikel 8 · BT-Drs. 18/8045 · S. 142

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 1
Das Artikelgesetz einschließlich Artikel 3 Nummer 2, in dem Regelungen zur Beschränkung der Anrechnung der
Kapitalertragsteuer in § 36 Absatz 2a EStG enthalten sind, tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Zu Absatz 2
Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes mit Ausnahme des Artikels 3 Nummer 2 treten am 1. Januar 2018
in Kraft. Die Artikel 5 bis 7 treten ebenfalls am 1. Januar 2018 in Kraft. Die in Artikel 1 enthaltene Neufassung
des Investmentsteuergesetzes löst das bisherige Investmentsteuergesetz zum 1. Januar 2018 ab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 143 –                         Drucksache 18/8045


                                                                                                    Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (NKR-Nr. 3585)



Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.


I. Zusammenfassung
  Bürgerinnen und Bürger
                  Jährlicher Erfüllungsaufwand
                                       ab 2018                   Entlastung nicht quantifizierbar
                              Übergangsphase                                    63.000 Stunden
  Wirtschaft
                 Jährliche Entlastung im Saldo
                                       ab 2018                                   – 43 Mio. Euro
                        davon Bürokratiekosten                                   – 43 Mio. Euro
                 Einmaliger Erfüllungsaufwand                                     121 Mio. Euro
  Verwaltung
                                          Bund
                  Jährlicher Erfüllungsaufwand
   

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.681 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/8045, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 541.767–560.448 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ae7217a0265a790e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP