Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 18/8045 · S. 142
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 8 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 1
Das Artikelgesetz einschließlich Artikel 3 Nummer 2, in dem Regelungen zur Beschränkung der Anrechnung der
Kapitalertragsteuer in § 36 Absatz 2a EStG enthalten sind, tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zu Absatz 2
Die Änderungen des Einkommensteuergesetzes mit Ausnahme des Artikels 3 Nummer 2 treten am 1. Januar 2018
in Kraft. Die Artikel 5 bis 7 treten ebenfalls am 1. Januar 2018 in Kraft. Die in Artikel 1 enthaltene Neufassung
des Investmentsteuergesetzes löst das bisherige Investmentsteuergesetz zum 1. Januar 2018 ab.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 143 – Drucksache 18/8045
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (NKR-Nr. 3585)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Jährlicher Erfüllungsaufwand
ab 2018 Entlastung nicht quantifizierbar
Übergangsphase 63.000 Stunden
Wirtschaft
Jährliche Entlastung im Saldo
ab 2018 – 43 Mio. Euro
davon Bürokratiekosten – 43 Mio. Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand 121 Mio. Euro
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.681 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8045, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 541.767–560.448 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ae7217a0265a790e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP