Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/8041 · S. 64
Zu Artikel 3 (Änderung weiterer Gesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung weiterer Gesetzes) Zu Absatz 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Folgeänderung zur Neufassung des § 26 SGB II. Zu Absatz 2 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Die § 52 Nummer 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) betreffenden Änderung ist eine redaktio- nelle Anpassung. Durch eine Sanktion soll sich die Anrechnung von Leistungen auf das Verletztengeld nicht verändern. Auf welchem Rechtsgrund (Pflichtverletzung oder Meldeversäumnis) die Sanktion beruht, ist hierbei unerheblich. Zu Absatz 3 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Folgeänderung zur Neufassung des § 26 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Zu Absatz 4 Änderung des Wohngeldgesetzes (WoGG) Zu Nummer 1 Folgeänderung zu Artikel 3 Absatz 4 Nummer 4. Zu Nummer 2 § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Wohngeldgesetzes entfällt aufgrund der Aufhebung des § 27 Absatz 3 SGB II in der bisherigen Fassung. Zu Nummer 3 Redaktionelle Berichtigung. Zu Nummer 4 Die Neufassung der Überschrift des § 36 WoGG ist eine Folgeänderung der Aufhebung des § 36 Absatz 3 WoGG zum 1. Januar 2016 durch Artikel 1 Nummer 23 des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes vom 2. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1610). Zu Absatz 5 Änderung des Zollverwaltungsgesetzes Folgeänderung des Zollverwaltungsgesetzes aufgrund der Änderung des § 404 Absatz 2 des Dritten Buches So- zialgesetzbuch durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) sowie der Änderung des § 63 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Mit der Ergänzung wird eine Regelungslücke geschlossen. Nunmehr wird auch zur Verhinderung oder Verfolgung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Sozialleis- tungen nach § 404 Absatz 2 Nummer 27 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.194 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/8041, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 236.421–251.615 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4a32238568953ddf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP