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Artikel 12 · BT-Drs. 18/8034 · S. 55

Zu Artikel 12 (Änderung des Heilmittelwerbegesetzes)

Zu Artikel 12 (Änderung des Heilmittelwerbegesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Zu Buchstabe a (Absatz 2 Satz 1)
Für die Definition von kosmetischen Mitteln wird nunmehr die unmittelbar geltende Verordnung (EG)
Nr. 1223/2009 in Bezug genommen.
Zu Buchstabe b (Absatz 3a)
Das Teleshopping stellt eine besondere Ausprägung der Werbung dar. Die Definition erfasst in Umsetzung von
Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe l der Richtlinie 2010/13/EU (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) sowohl
den entgeltlichen Absatz von Arzneimitteln als auch die entgeltliche Erbringung von Behandlungen und Verfah-
ren durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Erfasst von der Definition ist nur die direkte Sendung von Angeboten
an die Öffentlichkeit. Erforderlich ist somit ein konkretes Angebot im Rahmen eines audiovisuellen Mediendiens-
tes.
Zu Buchstabe c (Absatz 8)
Durch die Ergänzung wird klargestellt, dass auch die Übermittlung behördlich genehmigten und zur Verfügung
gestellten Schulungsmaterials für Arzneimittel und die Bereitstellung dieses Schulungsmaterials im Internet nicht
dem Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes unterfällt.
Zu Nummer 2 (§ 8)
Zu Satz 1
Die Änderung ist eine Umsetzung der verpflichtenden Vorgaben von Artikel 21 der Richtlinie 2010/13/EU (Richt-
linie über audiovisuelle Mediendienste). Es wird geregelt, dass nicht nur die Werbung für das Teleshopping, son-
dern auch das Teleshopping selbst als besondere Ausprägung der Werbung verboten ist. Neu ist, dass das Tele-
shopping auch für Behandlungen und Verfahren durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte verboten ist. Der europäi-
Drucksache 18/8034                                   – 56 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


sche Gesetzgeber unterscheidet im Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel nicht zwischen Ärz

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.123 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/8034, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 207.660–211.783 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 24dfdc7c4a563a81….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP