Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 61 · BT-Drs. 18/7989 · S. 63
Zu Artikel 61 (Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes (702-3))
Zu Artikel 61 (Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes (702-3)) Zu Nummer 1 Die ununterbrochene Zeit nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Entwicklungshelfer-Gesetzes, die sich eine Person mindestens zur Leistung des Entwicklungsdienstes gegenüber einem anerkannten Träger des Entwicklungsdiens- tes vertraglich verpflichtet haben muss, um Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes zu sein, wird bei Gelegenheit der Rechtsbereinigung (siehe Nummer 2) von zwei Jahren auf ein Jahr heruntergesetzt. Durch diese Verkürzung soll die Zahl der entsandten Entwicklungshelfer trotz der schwierigen Rahmenbedingun- gen auf dem jetzigen Niveau stabilisiert werden. In den letzten 20 Jahren ist ein stetiger Rückgang von Entwick- lungshelfern zu verzeichnen: Waren 1993 noch mehr als 1 700 Entwicklungshelfer entsandt, sank die Zahl im Jahr 2013 auf weniger als 1 200. Hintergrund sind stetig sinkende Bewerberzahlen aufgrund von Fachkräfteman- gel und demografischem Wandel, zunehmend schwierige Lebensbedingungen in vielen Partnerländern (insbeson- dere für Familien) und Schwierigkeiten bei der beruflichen Reintegration. Durch die Verkürzung der Mindest- dauer von zwei Jahren auf ein Jahr soll insbesondere Fachkräften im aktiven Berufsleben trotz der genannten Schwierigkeiten ein Einsatz als Entwicklungshelfer ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere beim Einsatz in schwierigen Ländern, bei Verbleib der Familie in Deutschland und bei Absprachen zur Rückkehr mit dem bishe- rigen Arbeitgeber. Zu Nummer 2 Es wird ein Redaktionsversehen berichtigt. Zu Nummer 3 Es wird ein Redaktionsversehen berichtigt. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. In § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.996 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7989, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 187.707–191.703 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert fbb3a8806f8da5e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP