Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 50 · BT-Drs. 18/7989 · S. 58
Zu Artikel 50 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes (26-12))
Zu Artikel 50 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes (26-12)) Zu Nummer 1 § 27 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes regelt, dass die darin genannten Regelungen für die Herstellung und Wah- rung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft im Bundesgebiet entsprechende Anwendung finden. Bei Ein- führung der in § 51 Absatz 10 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes genannten Sonderfrist für die Niederlassungser- laubnis eines mit einem Ausländer in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten mit dem Gesetz zur Neu- bestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung wurde es versehentlich unterlassen, § 27 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes um diese Regelung zu ergänzen. Mit der Nennung von § 51 Absatz 10 Satz 2 des Auf- enthaltsgesetzes in § 27 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes wird dies korrigiert. Zu Nummer 2 § 104 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes enthält Übergangsbestimmungen, derer es nunmehr nicht mehr bedarf. Zu Buchstabe a Für § 104 Absatz 4 gibt es keinen praktischen Anwendungsbereich mehr, da die in der Regelung in Bezug ge- nommenen Asylverfahren inzwischen alle abgeschlossen sind. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Buchstabe a. Zu Nummer 3 Die unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) beinhalten kraft Gesetzes die Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Arbeitserlaubnisse nach § 105 spielen da- her lediglich noch bei befristeten Aufenthaltstiteln eine Rolle. Diese befristeten Aufenthaltstitel nach altem Recht, bei denen noch eine gesonderte Erteilung der Arbeitserlaubnis erforderlich war, müssten inzwischen sämtlich in Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz übergegangen sein mit der Folge, dass es keine isolierten Arbeitser- laubnisse nach § 105 mehr geben dürfte. Sollten gleichw
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.122 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7989, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 163.864–165.986 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert fbb3a8806f8da5e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP