Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 46 · BT-Drs. 18/7989 · S. 56
Zu Artikel 46 (Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des
Zu Artikel 46 (Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (2172-3)) Zu Nummer 1 Durch den Änderungsbefehl wird der Sitz der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Le- bens“ an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Die Geschäftsführungsaufgaben der Bundesstiftung, die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angegliedert sind, wurden im Jahr 2007 auf den Dienstbereich Berlin verlagert. Zu Nummer 2 Seit dem 1. Januar 2002 ist der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland. Die bislang noch nicht erfolgte Anpassung der Währungsangabe in § 6 Absatz 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ wird nunmehr vorgenommen. Zu Buchstabe a Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Le- bens" stellt der Bund seit dem Jahr 1993 jährlich Mittel in Höhe von 180 Millionen Deutsche Mark zur Verfügung. Nach Umstellung auf den Euro wurde der Betrag in jedem Haushaltsgesetz in 92 033 000 Euro überführt. Dieser Betrag ist seither unverändert geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten in diesem Zeitraum erheblich gestie- gen sind. Nur für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 wurde bei den parlamentarischen Haushaltsberatungen die Bundeseinlage jeweils einmalig für ein Jahr um 5 Millionen Euro aufgestockt. Dadurch wurde der politische Wille deutlich, Ziele und Arbeit der Bundesstiftung zu unterstützen und deren Leistungsfähigkeit durch eine Mittelan- hebung über die gesetzliche Mindesteinlage hinaus zu erhalten. Eine Euro-genaue Umrechnung würde dem zu- wider laufen. Als Umrechnungsbetrag wird daher der schon in den Haushaltsgesetzen kaufmännisch gerundet
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.629 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7989, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 155.874–159.503 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert fbb3a8806f8da5e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP