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Artikel 41 · BT-Drs. 18/7989 · S. 54

Zu Artikel 41 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes (2126-13))

Zu Artikel 41 (Änderung des Infektionsschutzgesetzes (2126-13))
Zu Nummer 1
Eine unterbliebene Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe hh des Gesetzes zur
Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze vom
21. März 2013 (BGBl. I S. 566) wird hiermit nachgeholt.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Der Wortlaut wird an den Wortlaut des § 36 Absatz 2 angepasst, der auch von Gewerben spricht. Die Bezugnahme
auf § 23 Absatz 6 kann hingegen entfallen, da die dort behandelten Einrichtungen bereits in § 23 Absatz 5 genannt
sind. Ferner wird ein redaktioneller Fehler des Änderungsbefehls in Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes zur Ände-
rung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) korrigiert.

Zu Buchstabe b
Eine unterbliebene Folgeänderung zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd des Gesetzes zur
Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze wird hier-
mit nachgeholt.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur: Ein überflüssiges Komma wird gestrichen.

Zu Buchstabe b
Der Wortlaut wird präzisiert, d. h. an den des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 angeglichen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 55 –                          Drucksache 18/7989


Zu Nummer 4
Nach § 12a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes berichtet das Bundesministerium für Gesundheit den gesetz-
gebenden Körperschaften des Bundes bis spätestens zum 31. Dezember 2012 über die Möglichkeiten eines elekt-
ronischen Informationssystems für Meldungen und Übermittlungen nach dem dritten Abschnitt des Infektions-
schutzgesetzes. Diese Vorschrift ist nunmehr gegenstandslos. Zum einen ist der maßgebliche

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.049 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7989, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 148.973–152.022 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert fbb3a8806f8da5e6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP