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Artikel 7 · BT-Drs. 18/7824 · S. 49

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 7 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 tritt das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Zu Absatz 2
Die dem BGG zugehörigen Rechtsverordnungen KHV und VBD werden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sys-
tematisch und inhaltlich angepasst. Unter anderem soll eine Regelung in die KHV aufgenommen werden, wonach
Träger öffentlicher Gewalt mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern abweichende Vereinbarungen über die Ver-
gütung treffen können. Diese Möglichkeit besteht für die Ausführung von Sozialleistungen sowie im Sozialver-
waltungsverfahren bereits nach geltendem Recht und soll nun in die KHV übertragen werden. Um Lücken und
Unsicherheiten in der Praxis zu vermeiden, treten die in Absatz 2 aufgeführten Änderungen erst sechs Monate
nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.
Zu Absatz 3
Artikel 2 mit der Neufassung des neuen § 11 BGG tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Damit soll den Trägern
öffentlicher Gewalt ausreichend Zeit und Gelegenheit gegeben werden, um Kompetenzen zur einfachen Sprache
sowie zur Leichten Sprache aufzubauen. Von den Trägern kann die Bereitstellung von Erläuterungen und Infor-
mationen in Leichter Sprache nur schrittweise und entsprechend der ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen
und personellen Kapazitäten erwartet werden. Die Träger öffentlicher Gewalt sollen die Zeit bis zum Inkrafttreten
nutzen, um erste Erläuterungen und Informationen in Leichter Sprache zu erstellen und den Bestand an Erläute-
rungen und Informationen in Leichter Sprache kontinuierlich auszubauen.
Drucksache 18/7824                                      – 50 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Anlage 2


Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.343 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/7824 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/7824, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.903–211.246 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 688886db0aab0b8f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP