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Artikel 5 · BT-Drs. 18/7824 · S. 49

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1 und 2
Folgeänderungen im Rechtsdienstleistungsgesetz und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ergeben sich
durch die veränderte Nummerierung im BGG. Darüber hinaus wurden sprachliche Anpassungen im Rechtsdienst-
leistungsgesetz vorgenommen.
Zu Absatz 3
Infolge einer Änderung im BGG, konkret der rechtssystematischen Neuverortung der Regelung, die bisher in § 7
Absatz 1 Satz 1 BGG enthalten war, würde ein Verweis in der BITV 2.0 unrichtig werden. Daher ist in § 3 Ab-
satz 2 Satz 1 BITV 2.0 eine Änderung erforderlich. Bei der Änderung handelt es sich um eine rechtsförmliche
Änderung.

BT-Drs. 18/7824 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/7824, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 196.039–196.675 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 688886db0aab0b8f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP