Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 18/7824 · S. 49
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 5 (Folgeänderungen) Zu Absatz 1 und 2 Folgeänderungen im Rechtsdienstleistungsgesetz und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ergeben sich durch die veränderte Nummerierung im BGG. Darüber hinaus wurden sprachliche Anpassungen im Rechtsdienst- leistungsgesetz vorgenommen. Zu Absatz 3 Infolge einer Änderung im BGG, konkret der rechtssystematischen Neuverortung der Regelung, die bisher in § 7 Absatz 1 Satz 1 BGG enthalten war, würde ein Verweis in der BITV 2.0 unrichtig werden. Daher ist in § 3 Ab- satz 2 Satz 1 BITV 2.0 eine Änderung erforderlich. Bei der Änderung handelt es sich um eine rechtsförmliche Änderung.
BT-Drs. 18/7824 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/7824, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 196.039–196.675 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 688886db0aab0b8f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP