Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/7823 · S. 98
Zu Artikel 6 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a und b Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zum Pflegeberufsgesetz. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Es handelt sich um gesetzliche Folgeänderungen zum Pflegeberufsgesetz. Die in § 17a definierten Ausbildungskosten werden durch Zuschläge zu den pauschalierten Entgelten, aus denen die Betriebskosten der Krankenhäuser gedeckt werden, finanziert. Dies galt bislang auch für die Ausbildungskos- ten für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegerinnen und -pfleger. Die Vorschriften zur Finanzierung von Ausbildungskosten finden sich nunmehr für den neuen Beruf der Pflege- fachfrau und des Pflegefachmanns in Teil 2 Abschnitt 3 des Pflegeberufsgesetzes wieder, so dass die Regelungen im KHG zu streichen sind. Eine Finanzierung über Zuschläge zu den pauschalierten Entgelten scheidet entspre- chend der Regelung des neuen Satzes 4 ausdrücklich aus. Zu Buchstabe b und c Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zu den Regelungen zur Finanzierung von Ausbildungskosten für den Beruf der Pflegefachfrau und des Pflegefachmanns im Pflegeberufsgesetz. Der Auftrag an die Vertrags- parteien, die zusätzlichen Kosten auf Grund der Umsetzung des Krankenpflegegesetzes bei Rahmenvereinbarun- gen bzw. den Ausbildungsbudgets zu berücksichtigen, wird deshalb gestrichen. Zu Buchstabe d Der bisherige Absatz 4, der Regelungen zur Ermittlung des Ausbildungsbudgets für das Jahr 2005 enthält, wird wegen Zeitablaufs im Wege der Rechtsbereinigung gestrichen. Zu Buchstabe e und f Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Streichung des bisherigen Absatzes 4. Zu Buchstabe g Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung zur Streichung des bisherigen Absatzes 4. Zudem wird Satz 4 im Wege der Rechtsberei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.875 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7823, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 389.450–391.325 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 59da08960bd004f3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP