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Artikel 6 · BT-Drs. 18/7823 · S. 98

Zu Artikel 6 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a und b
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zum Pflegeberufsgesetz.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um gesetzliche Folgeänderungen zum Pflegeberufsgesetz.
Die in § 17a definierten Ausbildungskosten werden durch Zuschläge zu den pauschalierten Entgelten, aus denen
die Betriebskosten der Krankenhäuser gedeckt werden, finanziert. Dies galt bislang auch für die Ausbildungskos-
ten für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegerinnen und -pfleger.
Die Vorschriften zur Finanzierung von Ausbildungskosten finden sich nunmehr für den neuen Beruf der Pflege-
fachfrau und des Pflegefachmanns in Teil 2 Abschnitt 3 des Pflegeberufsgesetzes wieder, so dass die Regelungen
im KHG zu streichen sind. Eine Finanzierung über Zuschläge zu den pauschalierten Entgelten scheidet entspre-
chend der Regelung des neuen Satzes 4 ausdrücklich aus.
Zu Buchstabe b und c
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zu den Regelungen zur Finanzierung von Ausbildungskosten
für den Beruf der Pflegefachfrau und des Pflegefachmanns im Pflegeberufsgesetz. Der Auftrag an die Vertrags-
parteien, die zusätzlichen Kosten auf Grund der Umsetzung des Krankenpflegegesetzes bei Rahmenvereinbarun-
gen bzw. den Ausbildungsbudgets zu berücksichtigen, wird deshalb gestrichen.
Zu Buchstabe d
Der bisherige Absatz 4, der Regelungen zur Ermittlung des Ausbildungsbudgets für das Jahr 2005 enthält, wird
wegen Zeitablaufs im Wege der Rechtsbereinigung gestrichen.
Zu Buchstabe e und f
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Streichung des bisherigen Absatzes 4.
Zu Buchstabe g
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung zur Streichung des bisherigen Absatzes 4. Zudem wird Satz 4 im
Wege der Rechtsberei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.875 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7823, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 389.450–391.325 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 59da08960bd004f3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP