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Artikel 2 · BT-Drs. 18/7561 · S. 30

Zu Artikel 2 (Änderung des Statistikregistergesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Statistikregistergesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung des Statistikregistergesetzes dient zusammen mit der vorgeschlagenen Neufassung des § 13 Ab-
satz 1 BStatG der Rechtsklarheit (siehe zu Artikel 1 Nummer 12).
Zu Absatz 1
Absatz 1 regelt, zu welchen Einheiten welche Angaben im Statistikregister gespeichert werden dürfen. Die er-
fassten Einheiten ergeben sich dabei aus Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 177/2008. Erfasst werden sonach alle
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 31 –                          Drucksache 18/7561


Unternehmen, die eine zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) beitragende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und ihre
örtlichen Einheiten, die rechtlichen Einheiten, aus denen diese Unternehmen bestehen, sowie nationale und mul-
tinationale Unternehmensgruppen nach den Maßgaben der Verordnung. Die Angaben, die zu diesen Einheiten
gespeichert werden dürfen, ergeben sich aus den Nummern 1 bis 9. Erfasst werden danach Angaben zu den euro-
parechtlich vorgegebenen, im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 aufgeführten Merkmalen sowie Anga-
ben zu weiteren Merkmalen, die entweder in der EU-Verordnung nicht oder nicht bei allen Einheiten aufgeführt
sind, für die sie in Deutschland zur Erstellung von Bundesstatistiken und europäischen Statistiken benötigt wer-
den.
Nach Nummer 1 werden die Angaben gemäß dem Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 177/2008 gespeichert. Dies
umfasst – wie bisher – auch die empfohlenen fakultativen Angaben.
Das Merkmal Nummer 2 ist in der EU-Verordnung bei der rechtlichen Einheit nicht genannt, wird hier aber be-
nötigt, insbesondere für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und sonstige nationale Aus-
wertungen, die an die rechtliche Einheit gebunden sind, beispielsweise im R

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.194 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7561, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.953–116.147 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a52fb925a42ea91a….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP