Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/7555 · S. 111
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Der Artikel enthält mit der Aufhebung der §§ 21b bis 21i im Wesentlichen die notwendigen Bereinigungen im EnWG sowie redaktionelle Folgeänderungen. Aufgrund der grundrechtsrelevanten Regelungsmaterie, der Vermeidung einer weiteren Zersplitterung des Ener- gierechts, der Verfahrensklarheit und der größeren Regelungsoffenheit für Sachverhalte außerhalb des Rechts der Energieversorgung mit Strom und Gas, war die zukunftsweisende Regelungsmaterie in ein neues eigenständiges Gesetz zu fassen. Zu Nummer 1 bis 6 (Inhaltsübersicht sowie §§ 21b bis 21i, 14a, 20, 29, 35): Die Änderungen dienen dem Abgleich mit Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz. Die Änderungen in Ziffer 3 ermöglichen einen noch breiteren Flexibilitätsansatz über eine Rechtsverordnung nach § 14a EnWG. In deren Fokus können nunmehr neben unterbrechbaren ganz allgemein steuerbare (also nicht nur abschaltbare) Ver- brauchseinrichtungen stehen. Diese korrespondiert mit den technischen Einsatzmöglichkeiten, die durch das Smart-Meter-Gateway nach dem MsbG entstehen. Grundlage für netzdienliche Steuerungen sind hierbei stets Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und dem Anschlussnutzer. Zu Nummer 7 (§ 40) Die Vorschrift enthält nunmehr die erforderliche Konkretisierung der Verpflichtung eines Lieferanten zum An- gebot des sogenannten datensparsamen Tarifs ausschließlich für den Haushaltskundenbereich. Zu Nummer 8 (§ 91) Die Vorschrift enthält die notwendige Regelung für die Erhebung der Gebühren im Zusammenhang mit den Auf- wänden der Bundesnetzagentur im Rahmen des Verfahrens nach den §§ 41 ff.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7555, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 433.674–435.266 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f362ce74295d56bc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP