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Artikel 11 · BT-Drs. 18/7555 · S. 112

Zu Artikel 11

Zu Artikel 11
Die Vorschrift enthält Folgeanpassungen der Anreizregulierungsverordnung. Dabei waren auch bisherige Ver-
weise anzupassen.
Die bisher in Satz 3 in Bezug genommenen § 18b Stromnetzzugangsverordnung und § 44 Gasnetzzugangsver-
ordnung werden in Artikeln 5 und 13 dieses Gesetzes aufgehoben. § 18b der Stromnetzzugangsverordnung und
§ 44 der Gasnetzzugangsverordnung entsprechen den Regelungen von § 40 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1
des Energiewirtschaftsgesetzes, auf welche daher nunmehr Bezug genommen wird.
Um die Verständlichkeit zu erhöhen wurde der bisherige Satz 3 in zwei Sätze geteilt.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7555, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 437.621–438.236 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f362ce74295d56bc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP