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Artikel 3 · BT-Drs. 18/7538 · S. 20
Zu Artikel 3 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 Mit der Neufassung von § 3 Absatz 1 Satz 8 AsylbLG werden die dort geregelten Geldleistungen für den notwen- digen persönlichen Bedarf neu festgesetzt und zugleich gegenüber den bislang aufgrund der Bekanntmachung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/7538 vom 26. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1793) für die Zeit ab 1. Januar 2016 geltenden Leistungssätzen abgesenkt. Die sich daraus ergebende Absenkung beträgt für alleinstehende Leistungsberechtigte zehn Euro; für Leistungsbe- rechtigte in den Bedarfsstufen 2 bis 6 ergibt sich ein entsprechend geringerer Absenkungsbetrag. Der Änderung der Leistungssätze liegt eine Neubemessung der notwendigen persönlichen Bedarfe zugrunde. De- ren Zusammensetzung und Höhe bestimmt sich auch weiterhin auf Grundlage der regelbedarfsrelevanten Ver- brauchsausgaben für die Abteilungen 7 bis 12 der Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstich- probe (EVS) 2008. Die Neubemessung setzt dabei methodisch auf der Novellierung der Leistungssätze für den Bargeldbedarf, die der Gesetzgeber mit Gesetz vom 10. Dezember 2012 (Gesetz zur Änderung des Asylbewer- berleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1. März 2015 vorgenom- men hat. Dort festgestellte Unterschiede bei den persönlichen Bedarfen zwischen den Beziehern von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem AsylbLG werden auch weiterhin berücksichtigt; konkret betrifft dies die in Abteilung 12 der EVS 2008 (andere Waren und Dienstleistungen) vorgenommene Nichtberücksichtigung eines geringfügigen Betrags für die Beschaffung eines Personalausweises. Zu den Erwä- gungen, die dieser Herausnahme zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.004 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7538, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.216–99.220 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b93d59ddd7d19fcc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP