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Artikel 3 · BT-Drs. 18/7538 · S. 20

Zu Artikel 3 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit der Neufassung von § 3 Absatz 1 Satz 8 AsylbLG werden die dort geregelten Geldleistungen für den notwen-
digen persönlichen Bedarf neu festgesetzt und zugleich gegenüber den bislang aufgrund der Bekanntmachung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 21 –                          Drucksache 18/7538


vom 26. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1793) für die Zeit ab 1. Januar 2016 geltenden Leistungssätzen abgesenkt. Die
sich daraus ergebende Absenkung beträgt für alleinstehende Leistungsberechtigte zehn Euro; für Leistungsbe-
rechtigte in den Bedarfsstufen 2 bis 6 ergibt sich ein entsprechend geringerer Absenkungsbetrag.
Der Änderung der Leistungssätze liegt eine Neubemessung der notwendigen persönlichen Bedarfe zugrunde. De-
ren Zusammensetzung und Höhe bestimmt sich auch weiterhin auf Grundlage der regelbedarfsrelevanten Ver-
brauchsausgaben für die Abteilungen 7 bis 12 der Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstich-
probe (EVS) 2008. Die Neubemessung setzt dabei methodisch auf der Novellierung der Leistungssätze für den
Bargeldbedarf, die der Gesetzgeber mit Gesetz vom 10. Dezember 2012 (Gesetz zur Änderung des Asylbewer-
berleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1. März 2015 vorgenom-
men hat. Dort festgestellte Unterschiede bei den persönlichen Bedarfen zwischen den Beziehern von Leistungen
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem AsylbLG werden auch weiterhin berücksichtigt;
konkret betrifft dies die in Abteilung 12 der EVS 2008 (andere Waren und Dienstleistungen) vorgenommene
Nichtberücksichtigung eines geringfügigen Betrags für die Beschaffung eines Personalausweises. Zu den Erwä-
gungen, die dieser Herausnahme zu 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.004 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7538, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.216–99.220 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b93d59ddd7d19fcc….

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