Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/7537 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 53 Absatz 2) Bei der Gesamtabwägung für die Entscheidung, ob ein Ausländer ausgewiesen wird oder nicht, wird künftig je nach den Umständen des Einzelfalls neben der Dauer des Aufenthalts, den persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat sowie den Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner auch die Tatsache berücksichtigt, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat. Es kann sich in der Abwägung zu seinen Gunsten auswirken, wenn der Ausländer sich bisher rechtstreu verhalten hat; zu seinen Lasten kann sich hingegen nicht rechtstreues Ver- halten, d. h. z.B. straf- oder ordnungsrechtlich relevantes Verhalten, auswirken. Zu Nummer 2 (§ 54) Zu Buchstabe a (§ 54 Absatz 1) Zu Doppelbuchstabe aa Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt künftig bereits bei der Verurteilung des Ausländers zu einer Freiheits- oder Jugendstrafen von mindestens zwei Jahren vor (§ 54 Absatz 1 Nummer 1). Dies gilt un- abhängig davon, ob die zweijährige Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Drucksache 18/7537 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Doppelbuchstabe bb Weiterhin wird ein zusätzliches besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse in § 54 Absatz 1 Nummer 1a normiert: Hiernach wiegt ein Ausweisungsinteresse besonders schwer, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vor- sätzlicher Straftaten gegen • das Leben. • die körperliche Unversehrtheit, • die sexuelle Selbstbestimmung, • das Eigentum oder • wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstraf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.422 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/7537, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.203–27.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 14bb4d0f6fdcc085….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP