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Artikel 1 · BT-Drs. 18/7537 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 53 Absatz 2)
Bei der Gesamtabwägung für die Entscheidung, ob ein Ausländer ausgewiesen wird oder nicht, wird künftig je
nach den Umständen des Einzelfalls neben der Dauer des Aufenthalts, den persönlichen, wirtschaftlichen oder
sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat
sowie den Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner auch die Tatsache berücksichtigt,
ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat. Es kann sich in der Abwägung zu seinen Gunsten auswirken, wenn
der Ausländer sich bisher rechtstreu verhalten hat; zu seinen Lasten kann sich hingegen nicht rechtstreues Ver-
halten, d. h. z.B. straf- oder ordnungsrechtlich relevantes Verhalten, auswirken.
Zu Nummer 2 (§ 54)
Zu Buchstabe a (§ 54 Absatz 1)
Zu Doppelbuchstabe aa
Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt künftig bereits bei der Verurteilung des Ausländers
zu einer Freiheits- oder Jugendstrafen von mindestens zwei Jahren vor (§ 54 Absatz 1 Nummer 1). Dies gilt un-
abhängig davon, ob die zweijährige Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Drucksache 18/7537                                    –8–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Zu Doppelbuchstabe bb
Weiterhin wird ein zusätzliches besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse in § 54 Absatz 1 Nummer 1a
normiert:
Hiernach wiegt ein Ausweisungsinteresse besonders schwer, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vor-
sätzlicher Straftaten gegen
•    das Leben.
•    die körperliche Unversehrtheit,
•    die sexuelle Selbstbestimmung,
•    das Eigentum oder
•    wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstraf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.422 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7537, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.203–27.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 14bb4d0f6fdcc085….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP