Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 18/7482 · S. 76
Zu Artikel 9 (Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes)
Zu Artikel 9 (Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die Einfügung des neuen § 4d und die Anfügung der neuen Absätze 2 und 3 in § 17
angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 4d)
Die Vorschrift wird neu eingefügt und dient der Umsetzung folgender europäischer Vorgaben:
– Artikel 71 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über
den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapier-
firmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und
2006/49/EG (CRD IV),
– Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,
– Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 und
– Artikel 99d der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben
der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (OGAW-V-Richtlinie, ABl. L 257 vom 28.8.2014,
S. 186).
Die Hinweisgeber (Whistleblower) können wertvolle Beiträge dabei leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen
oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhal-
tens einzudämmen bzw. zu korrigieren. Die Bundesanstalt errichtet zu diesem Zweck eine Meldeplattform auf
ihrer Internetseite.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 77 – Drucksache 18/7482
Die Bundesanstalt nimmt auch jetzt schon Meldungen entgegen, die per Brief, Telefonat oder Email bei der Bun-
desanstal
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.453 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/7482 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/7482, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 280.481–287.934 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b4e85049e139bdcc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP