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Artikel 8 · BT-Drs. 18/7482 · S. 75
Zu Artikel 8 (Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Zu Artikel 8 (Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung der Inhaltsübersicht auf Grund der Neufassung des § 295 und der Einfügung des § 308a. Drucksache 18/7482 – 76 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 23) Die Regelung erstreckt die Vorschrift auch auf Artikel 28 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014. Zu Nummer 3 (§ 295) Die Nummer 1 war inhaltlich bereits durch Artikel 4 Nummer 3 des Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings (BGBl. 2014 Teil I, Nr. 59 vom 18.12.2014, S. 2085) eingefügt worden. In Nummer 2 wird nunmehr die zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 für die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Unternehmen, die der Aufsicht nach dem VAG unterliegen, bestimmt. Zuständige Behör- den sind somit diejenigen, die auch für die Aufsicht nach dem VAG zuständig sind. Dies sind nach §§ 320 ff. VAG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die Landesaufsichtsbehörden. Zu Nummer 4 (§ 308a) Für die in Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 vorgesehenen Maßnahmen ist eine gesonderte Ermächtigungsgrundlage im Versicherungsaufsichtsgesetz zu schaffen. Die Maßnahmen entsprechen denjenigen des § 4 Absatz 3l des Wertpapierhandelsgesetzes. Zur weiteren Begründung vergleiche dort. Zu Nummer 5 (§ 332) Aufgrund der geteilten Zuständigkeit in der Versicherungsaufsicht zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht und den Landesaufsichtsbehörden nach § 320 VAG sind die neu normierten Ordnungswidrig- keitentatbestände nur für die von der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 erfassten und nach dem Versicherungsauf- sichtsgesetz beaufsichti
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.664 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7482, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 277.817–280.481 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b4e85049e139bdcc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP