Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 18/7482 · S. 79
Zu Artikel 13 (Änderung der Gewerbeordnung)
Zu Artikel 13 (Änderung der Gewerbeordnung) Zu Nummer 1 Durch die neu eingefügte Nummer 5 im Absatz 8 wird eine Ermächtigung zur Regelung der zu ergreifenden ver- waltungsrechtlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen die Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP- Drucksache 18/7482 – 80 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode VO) sowie zu deren Sanktionierung geschaffen. Die Ausnahme nach Absatz 9 gilt nicht für die Maßnahmen und Sanktionen nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung aufgrund der Streichung des § 64m Kreditwesengesetz. Zu Nummer 3 Durch die neu eingefügte Nummer 5 wird eine Ermächtigung zur Regelung der zu ergreifenden verwaltungsrecht- lichen Maßnahmen bei Verstößen gegen die Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (PRIIP-VO) sowie zu deren Sanktionierung geschaffen. Zu Nummer 4 Die Ordnungswidrigkeitsvorschrift des § 144 wird aufgrund der Änderung unter Nummer 1 um die Regelung des § 34d Absatz 8 ergänzt.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7482, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 293.503–294.552 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert b4e85049e139bdcc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP