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Artikel 7 · BT-Drs. 18/7457 · S. 108
Zu Artikel 7 (Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung)
Zu Artikel 7 (Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 § 5 Absatz 6 Durch die einheitliche Verwendung des Begriffs „mitteilungspflichtige Stelle“ kann der Satz kürzer gefasst wer- den. Dies dient der Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff. Zu Nummer 2 § 20 – aufgehoben – Die Regelungen zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten werden vor die Klammer gezogen (§ 93c Absatz 1 Nummer 4 AO). Der bisherige § 20 kann aufgehoben werden. Zu Nummer 3 § 20a Zur Beseitigung von Rechtsunklarheiten wird auf Grundlage einer neuen Verordnungsermächtigung in § 87b AO der § 20a AltvDV – neu – erlassen. Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis erfolgt die Vollstreckung von Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle auch für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren, wie bei den Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI EStG, durch die Hauptzollämter. Zu Nummer 4 § 21 Absatz 1 und 2 Das Wort „Mitteilungspflichtigen“ wird durch die Wörter „mitteilungspflichtigen Stellen“ ersetzt. Dies dient der Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 109 – Drucksache 18/7457 Zu Nummer 5 § 22 – aufgehoben – Die Regelungen zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten werden vor die Klammer gezogen (§ 93c Absatz 1 Nummer 4 AO). Der bisherige § 22 kann aufgehoben werden. Zu Nummer 6 § 23 Die Wörter „übermittelnden Stellen“ werden durch die Wörter „mitteilungspflichtigen Stellen“ ersetzt. Dies dient der Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff. Zu Nummer 7 § 24 § 24 Satz 1 AltvDV wird an den neuen § 93c Absatz 1 AO angeglichen. Die Wörter „übermittelnde Stelle“ werden durch die Wörter „mitteilungspflichtige Stelle“ ersetzt. Der
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.203 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7457, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 415.131–418.334 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert cb9e9a908f2ac68b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP