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Artikel 7 · BT-Drs. 18/7457 · S. 108

Zu Artikel 7 (Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung)

Zu Artikel 7 (Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung)
Zu Nummer 1
§ 5 Absatz 6
Durch die einheitliche Verwendung des Begriffs „mitteilungspflichtige Stelle“ kann der Satz kürzer gefasst wer-
den. Dies dient der Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff.
Zu Nummer 2
§ 20 – aufgehoben –
Die Regelungen zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten werden vor die Klammer gezogen (§ 93c
Absatz 1 Nummer 4 AO). Der bisherige § 20 kann aufgehoben werden.
Zu Nummer 3
§ 20a
Zur Beseitigung von Rechtsunklarheiten wird auf Grundlage einer neuen Verordnungsermächtigung in § 87b AO
der § 20a AltvDV – neu – erlassen. Entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis erfolgt die Vollstreckung von
Bescheiden über Forderungen der zentralen Stelle auch für das Rentenbezugsmitteilungsverfahren, wie bei den
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI EStG, durch die Hauptzollämter.
Zu Nummer 4
§ 21 Absatz 1 und 2
Das Wort „Mitteilungspflichtigen“ wird durch die Wörter „mitteilungspflichtigen Stellen“ ersetzt. Dies dient der
Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 109 –                          Drucksache 18/7457


Zu Nummer 5
§ 22 – aufgehoben –
Die Regelungen zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten werden vor die Klammer gezogen (§ 93c
Absatz 1 Nummer 4 AO). Der bisherige § 22 kann aufgehoben werden.
Zu Nummer 6
§ 23
Die Wörter „übermittelnden Stellen“ werden durch die Wörter „mitteilungspflichtigen Stellen“ ersetzt. Dies dient
der Anpassung an den in § 93c AO verwendeten Rechtsbegriff.
Zu Nummer 7
§ 24
§ 24 Satz 1 AltvDV wird an den neuen § 93c Absatz 1 AO angeglichen. Die Wörter „übermittelnde Stelle“ werden
durch die Wörter „mitteilungspflichtige Stelle“ ersetzt. Der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.203 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/7457, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 415.131–418.334 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.00) +D1D2D3 · Prüfwert cb9e9a908f2ac68b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP